INTERESEXUALITÄT – ETHIKRAT EMPFIEHLT DRITTES GESCHLECHT

Endlich kommt Bewegung in die lange vernachlässigte und vielfach im Verborgenen geführte Diskussion über Interesexualität. Jährlich kommen in Deutschland schätzungsweise 120 bis 350 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig zu bestimmen ist. Der dann meist folgenden geschlechtsanpassenden Operation erteilte der Ethikrat nun eine Absage. Er plädiert für die Schaffung eines dritten Geschlechts beim Standesamt, damit den Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich im späteren Leben selbstbestimmt entscheiden zu können.

Zustimmung zu Stellungnahme kam umgehend von der Party DIE LINKE. „Wir müssen akzeptieren, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Mit der Stellungnahme des Ethikrats wird endlich der Fokus auf die

Menschenrechte von intersexuellen Menschen gerichtet, die in der Vergangenheit so schwer verletzt wurden", erklärt Barbara Höll, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Die Empfehlungen bestätigen die seit Jahren von der LINKEN geforderte rechtliche Verbesserung der Situation intersexueller Menschen. DIE LINKE begrüßt die Empfehlungen und fordert insbesondere das Verbot von

frühkindlichen geschlechtsangleichenden Operationen und die rechtliche

Anerkennung von intersexuellen Menschen im Personenstandsrecht. Die bisherige Praxis der frühkindlichen Operationen nimmt intersexuellen Menschen das Recht, später über ihre Sexualität und ihre Geschlechtlichkeit selbst zu bestimmen. Wenn es mehr als zwei Geschlechter gibt, so muss der Gesetzgeber handeln und den Rechten von intersexuellen Menschen zur Achtung und Anerkennung verhelfen." •ck

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