ONLINE-PETITION – DER PFARRER UND SEIN MANN

Dürfen sie oder dürfen sie nicht? Wenn ein evangelischer schwuler Pfarrer in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Mann lebt, Kirchenvorstand, Landeskirchenrat, Dekan und Regionalbischof zugestimmt haben, dann darf er mit seinem Mann im Pfarrhaus wohnen. So ein Beschluss des Landeskirchenrats der bayerischen Landeskirche. Der konservative Arbeitskreis Bekennender Christen sieht das als Angriff auf das christliche Familienbild, schrieb einen „Mahnruf aus den Gemeinden“, der von mehreren tausend Evangelen unterzeichnet wurde. Jetzt startete der Sprecherkreis des Lesbischschwulen Konvents in Bayern eine eigene Petition, die unter dem Titel „Mitmenschlichkeit Gottes leben – für gleichgeschlechtliche Paare im Pfarrhaus“ Stimmen für die jetzige Regelung sammeln soll. •ck

Die Petition hat folgenden Wortlaut (diese unterschreibst du, wenn du dem Link unten folgst):

Ich unterstütze die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtlich lebende und liebende Pfarrerinnen und Pfarrer gemeinsam mit ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner im Pfarrhaus leben können.

Homosexualität ist für mich weder Sünde noch Krankheit, sondern eine menschliche Prägung, die im Licht des Evangeliums verantwortlich zu gestalten ist. Verlässliche und verbindliche gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen daher auch gesegnet werden können.

Ich fordere die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auf, bei der Novellierung des Pfarrerdienstrechtes im November 2011 die Möglichkeit zu schaffen, dass lesbische Pfarrerinnen und schwule Pfarrer das Zusammenleben im Pfarrhaus mit ihrer Gemeinde zusammen selber regeln können.

Außerdem bitte ich die kirchenleitenden Organe, entschieden gegen fundamentalistische Interpretationen der Heiligen Schrift vorzugehen, durch welche die Vielfalt der Volkskirche in Frage gestellt wird.

Internet: HIER UNTERZEICHNEN

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