BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ERLAUBT CO-ADOPTION

Ab sofort können Lesben und Schwule fast* genau so adoptieren, wie Heterosexuelle. Das Bundesverfassungsgericht kippte heute das Verbot der sogenannten Suksessivadoption (die Adoption des durch den Partner adoptierten Kindes) für Eingetragene Lebenspartnerschaften.

Dazu stellt Manfred Bruns vom LSVD fest: "Nun können adoptierte Kinder in Regenbogenfamilien endlich den Kindern in heterosexuellen Familien gleich gestellt werden.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu beseitigen. Das geht schnell und unbürokratisch durch die Aufhebung des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption. ... Ideologische Blockaden haben im Familienrecht nichts zu suchen. Das Urteil zeigt dem Gesetzgeber, dass hier nur gleiche Rechte der Maßstab sein dürfen.

Die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel sollten ihr diskriminierende Politik gegenüber Lebenspartnern endlich aufgeben. Nach nunmehr fünf Verurteilungen wegen der Diskriminierung der Lebenspartner müsste auch der letzte Hardliner begreifen, dass eine solche Politik rechtswidrig ist."

*fast, weil die gemeinschaftliche Adoption durch ein Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weiterhin verboten ist, aber nun der Umweg über die Suksessivadoption möglich ist. Ein Partner kann also adoptieren, der andere Partner danach ebenfalls. Nur gleichzeitig geht nicht. So ist das in Deutschland mit dem Recht. •ck

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