Dank Faesers Dienstanweisung: Asyl für Abdelkarim!

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Foto: Andre Pain / AFP

Er war einer der medial viel beachteten Fälle von Willkür und Menschenverachtung gegenüber queeren Geflüchteten aus Verfolgerstaaten. Ein HIV-positiver schwuler Aktivist aus Algerien scheiterte beim BAMF und vor Gericht mit seinem Asylgesuch. Jetzt die Wende Dank einer Dienstanweisung aus dem von Nancy Faeser geführten Bundesinnenministerium. Wir dokumentieren die Mitteilung des Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari im Verfahren unterstütze. So wie viele weitere ähnlich bewegende Fälle. Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) schreibt:

Foto: Caro Kadatz

Wir freuen uns sehr für Abdelkarim! Seit Langem begleiten wir zusammen mit den Kolleg*innen der AIDS-Hilfe in Hessen und seinem Anwalt intensiv diesen Fall. Die Ablehnungen durch das BAMF und das Verwaltungsgericht Frankfurt waren für uns nicht nachvollziehbar, weswegen wir den Fall auch dem BAMF zur Überprüfung vorgelegt hatten. Abdelkarim war in Deutschland mehr als out, hat auf CSD-Bühnen gesprochen, im Fernsehen von seinem Fall berichtet und die Lage im Verfolgerstaat Algerien öffentlich angeprangert. Trotzdem wurde Abdelkarims Antrag zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass er sich nach seiner Rückkehr nach Algerien durch ein heimliches Doppelleben vor Verfolgung schützen könne. Wie in vielen anderen Asylentscheidungen wurde vollkommen ausgeblendet, dass ein offener Umgang mit der eigenen sexuellen Orientierung mehr ist als nur die Möglichkeit, Dates im Verborgenen zu haben. Die nunmehr positive Entscheidung ist unmittelbare Folge eines vom LSVD lange geforderten Paradigmenwechsels, die europarechtswidrigen sogenannten „Diskretionsprognosen“ endlich abzuschaffen. 

Verhaltensprognosen aka Diskretionsprognose gekippt

Erst im September hatte das Bundesinnenministerium bekannt gegeben, dass Verhaltensprognosen (auch bekannt als „Diskretionsprognosen“) für LSBTIQ*-Asylsuchende nicht mehr angewendet werden und dass die entsprechende Dienstanweisung angepasst wird. In der Vergangenheit wurde durch die Anwendung dieser „Diskretionsprognosen“ unzähligen Asylsuchenden ihr Recht auf ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung abgesprochen. Auf ihrer Grundlage sollten Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten wie Pakistan, Iran und Irak abgeschoben werden, obwohl ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität durchaus glaubhaft war; teilweise erfolgten auch tatsächlich Abschiebungen. Wir sind Bundesinnenministerin Faeser dankbar, dass sie mit Änderung der Dienstanweisung Asyl vom 1. Oktober 2022 diesen menschenverachtenden Logiken endlich ein Ende bereitet hat. Dass das BAMF nun auch negative Asylentscheidungen, die vor Oktober 2022 getroffen wurden, anhand der neuen Vorgaben überprüft, ist für uns ein wichtiges positives Zeichen. Uns freut auch, dass das Bundesamt mit Schulungen für seine Entscheider*innen bereits dazu beiträgt, die neuen Vorgaben nun möglichst zügig und konsequent umzusetzen. Die nunmehr positive Entscheidung im Fall Abdelkarim reiht sich ein in zahlreiche korrigierte Asylentscheidungen, die diesen Paradigmenwechsel unterstreichen. 

➡️ lsvd.de

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