Erste Adoption durch schwules Paar

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Nur fünf Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist der Adoptionsantrag eines schwulen Ehepaars bestätigt worden. 

Foto: Screenshot NDR

Wie der LSVD mitteilte hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Berlin) am 5. Oktober dem Antrag des Ehepaares Michael und Kai Korok zugestimmt, ihr jüngstes Pflegekind zu adoptieren. Durch die Zustellung des Bescheides am 9. Oktober ist die wohl erste gemeinschaftliche Volladoption durch ein gleichgeschlechtliches Ehepaar in Deutschland rechtskräftig.

Der LSVD zum Ablauf des Verfahrens:

„Das Ehepaar Korok ließ seine Eingetragene Lebenspartnerschaft im Standesamt Marzahn-Hellersdorf am 2. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Ehe-Urkunde reichten sie am 4. Oktober 2017 beim zuständigen Familiengericht ein, das jetzt der gemeinsamen Adoption von Maximilian zugestimmt hat. Maximilian lebt seit seiner Geburt als Pflegekind in der Familie Korok. Bereits seit längerem bemühten sich Kai und Michael Korok um die gemeinschaftliche Adoption. Aufgrund der diskriminierenden Gesetzgebung beabsichtigten sie sogar Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit der EHE FÜR ALLE konnte eine erneute Auseinandersetzung zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung von Lesben und Schwulen vor dem höchsten deutschen Gericht vermieden werden."

Viele Sozialämter und für die Elternsuche für Pflegekinder zuständige Stellen hatten bereits vor der „Ehe für alle" besonders lesbische und schwule Paare für die Übernahme von Pflegschaften gesucht. Über die sogenannte Sukzessivadoption* und die Stiefkindadoption war es Pflegeeltern und gleichgeschlechtlichen Paaren in denen bereits das Kind eines Partners aufwächst bereits seit 2014 möglich, Kinder zu adoptieren. Der Aufwand mit zwei Adoptionsverfahren für ein Kind war aber für die Familien enorm und belastend. 

Foto: Michael Korok

UPDATE 12. OKTOBER:

Wir sprachen mit Michael, dem es als Vorstandsmitglied im LSVD Berlin-Brandenburg nicht nur aus privaten Gründen ein Anliegen war, Rechtssicherheit für seine Familie herzustellen. 

HIER ZUM INTERVIEW

*SUKZESSIVADOPTION: Ein bereits von einem Lebenspartner adoptiertes Kind nachfolgend durch den anderen Lebenspartner adoptieren.

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