LSVD fordert Veto: Frauen- und lesbenfeindliches Gesetz gefährdet das Kindeswohl

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Es ist schon ein starkes Stück, was sich Bundesregierung und Bundestag da geleistet haben. Trotz Anhörungen und dringender Bitten von Verbänden, wurde das sogenannte Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Der Bundesrat könnte es noch stoppen. 

Darum geht es

Zwei-Mütter-Familien werden schon jetzt gegenüber Zwei-Väter-Familien und der klassischen Frau-Mann-Familie diskriminiert. Um gemeinsam als Eltern anerkannt zu werden, müssen sie als einzige der Konstellationen ein Adoptionsverfahrens durchlaufen. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das neue Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder. Das schadet nicht nur den Müttern sondern natürlich auch dem Kindeswohl, da das Kind zum Beispiel im Falle des Todes einer Mutter plötzlich rechtlich Vollwaise sein könnte. 

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) schreibt Bundesländer an 

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, das bedeutet, dass die Bundesländerkammer die Möglichkeit hat, den Betreffenden Passus in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, um eine Änderung herbeizuführen. Der LSVD hat nun also alle Bundesländer angeschrieben und sie gebeten, dies zu tun:

Diese Familien dürfen nicht zu Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden! Der Bundesrat sollte das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen.

Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD)

Spielt die Bundesjustizministerin auf Zeit?

Foto: Thomas Köhler / photothek

Die Bundesregierung begründet die Formulierung des Gesetzes mit einer bevorstehenden Reform des Abstammungsrechtes, die die Diskrimierung beenden solle. Das klingt aber nach Hinhaltetaktik, denn laut LSVD scheint Bundesjustizministerin Christine Lambrecht das Thema gar nicht auf ihrer Agenda zu haben.

Nach wie vor gibt es dazu noch nicht einmal einen Zeitplan. Der LSVD befürchtet inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben!

Daher müsse der Bundesrat auf den Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz bestehen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Was kannst du tun?

Anlässlich des Muttertags am 10. Mai hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht hat auch diese bislang ignoriert. Die Zeit drängt!

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