Merkel hält „Ehe für alle" für grundgesetzwidrig

by

Einerseits lässt sich Bundeskanzlerin Merkel in einem Netzinterview für eine „Befriedung" der Gesellschaft feiern, die die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bewirkt habe, andererseits sagt sie, das Grundgesetz sehe diese nicht vor. 

Foto: https://twitter.com/hamburg_de

Ein großer Suchmaschinen- und Videoportalbetreiber hatte dem Kanzleramt seine teuerste Werbefläche und seine vier besten Videoblogger im Stall kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Bundeskanzlerin überraschend sympathisch harmlos auch jüngeren Zielgruppen näher zu bringen. Bis heute hat das Video rund 1,4 Millionen Aufrufe, was aber eher der Nachberichterstattung als dem Aufwand der Beteiligten geschuldet ist. Der eigentliche Livestream erreichte nur einen Bruchteil dieser Zuschauerzahlen. 

Adoption ja, Ehe nein

Die 22-jährige Videobloggerin Lisa Sophie wollte von Angela Merkel wissen, warum diese gegen das Gesetz zur Ehe für alle gestimmt habe. Die Kanzlerin antwortete, dass sie persönlich sehr viel darüber nachgedacht habe, und ihre Meinung zur Adoption auch geändert habe. Die Ehe sei für sie jedoch „nach dem Grundgesetz eine Verbindung von Mann und Frau“, weshalb sie mit nein gestimmt habe. 

Foto: CIVEY

Befriedung erreicht?

Weiter führt die Kanzlerin dann eine erstaunliche Interpretation aus. Weil es andere Mehrheitsverhältnisse gegeben habe, habe sie sich dafür eingesetzt, dass die Abstimmung stattgefunden habe und das „wir mit dem Ergebnis auch eine Situation haben, mit der wir ein Stück weit Befriedung in der Gesellschaft erreicht haben."

Wie diese Befriedung für Homosexuelle aussehen soll, deren Ehe von dieser Kanzlerin nun ganz offiziell als verfassungsfeindlich bezeichnet wird, bleibt offen. Im Übrigen haben mehrere Gutachten die Verfassungsmäßigkeit der Ehe für Lesben und Schwule bestätigt. Artikel 6 des Grundgesetztes definiert die Ehe nicht inhaltlich: 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Back to topbutton