Mitten im Regierungsviertel: Tessa Ganserer transphob beschimpft

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Foto: Grüne im Bundestag, S. Kaminski / CC BY-ND 3.0 DE

Die Berliner Polizei hat nach einer transphoben Beleidigung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer Ermittlungen eingeleitet. 

Anlass war ein in sozialen Medien veröffentlichtes Video, wie die Polizei am Freitag mitteilte. In diesem wurde Ganserer am Donnerstag am Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude in abfälliger Weise angesprochen und transphob beleidigt. Der polizeiliche Staatsschutz nahm daraufhin von Amts wegen Ermittlungen auf. Gegen den 25-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung und Volksverhetzung ermittelt.

Ganserer wiederholt Opfer von Hass

Der Hass, der Tessa Ganserer regelmäßig entgegenschlägt, hat schon mehrfach die Gerichte beschäftigt. Neben unzähligen Kommentaren in den sozialen Medien, einer Entgleisung des Parteikollegen Boris Palmer und einer unsäglichen Rede der AfD-Hetzerin Beatrix von Storch machte jüngst das ehemalig feministische Magazin Emma mit Hasstiraden gegen Ganserer von sich Reden. In ihrer letzten Ausgabe unterboten sich die Autor*innen des Blattes im Menschenverachtungs-Niveau-Limbo in nicht vorstellbarer Weise. Der LSVD fasste zusammen: 

„Tessa Ganserer wird durchgehend mit ihrem männlichen Deadname genannt, sie wird als physischer und juristischer Mann bezeichnet und ihr wird vorgeworfen, dass sie keine Personenstandsänderung und keine geschlechtsangleichende Operation hat vornehmen lassen. Die Quintessenz des Artikels ist dabei, dass Tessa Ganserer einer „biologischen Frau“ das Bundestagsmandat weggenommen hat.“

➡️ zum männer* Kommentar

Dass Tessa Ganserer gegen Hass konsequent vorgeht, musste im Februar dieses Jahres ein YouTuber erfahren, der letztinstanzlich wegen Beleidigung verurteilt wurde (männer* berichtete). In der Gesamtabwägung kam der Senat in dem Fall zu dem Ergebnis, dass die Meinungsfreiheit des Angeklagten hinter dem Persönlichkeitsschutz der Abgebildeten zurücktreten müsse. Recht so! 


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