Hoffnung auf baldiges Gesetz: Personenstandsänderung ab 14 Jahren

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Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), setzt auf eine zügige Abschaffung des kritisierten und in Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes. Die Bundesministerien für Justiz und für Familie würden bis zum Sommer Eckpunkte für ein neues Gesetz vorlegen, sagte Lehmann der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Mittwoch.

„Erniedrigende Fragen"

Foto: Christoph Soeder / AFP

Er hoffe, dass die bisherige Regelung bis zum Jahresende abgeschafft und ersetzt werde. Die derzeitige Rechtslage verursache viel Leid, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Er verwies darauf, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag bei den Behörden ändern wollen, sich zwei psychiatrischen Gutachten unterziehen müssen. „Da werden erniedrigende Fragen gestellt“, beklagte Lehmann. Transsexualität sei kein Trend, unterstrich er.

„Es gibt vielleicht keine krassere Entscheidung, als seinen Geschlechtseintrag zu wechseln“.

Das sei sicherlich „keine Modeerscheinung, das macht wirklich niemand aus Spaß. Da steht viel Leidensdruck dahinter“, sagte Lehmann. 

Er plädiert dafür, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren eine Personenstandsänderung beantragen können.

„Jugendliche, die seit Jahren wissen, dass das ihnen zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht, müssen eine Handhabe bekommen, dass sie nicht gegen ihren Willen von der Schule oder im Sportverein mit dem falschen Namen angesprochen werden.“  

In der Regel sollten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern den Antrag stellen, sagte Lehmann weiter. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht unterstützten, sei das ein Fall für die Familiengerichte.   

Fotos: Foto: Ina Fassbender / AFP

Bereits Ende 2021 hatten Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die schnelle Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche angekündigt. 

Hintergrund Transsexuellengesetz

Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980. Es sieht vor, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Gesetz ist seit Langem umstritten; Teile der Regelung wurden von Bundesverfassungsgericht verworfen. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es:

„Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.“

*AFP/ck

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