Kampf gegen Hassverbrechen: Regierung beschließt Strafrechtsreform

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Es klingt erst einmal technisch und trocken, doch das geplante Gesetz „zur Überarbeitung des Sanktionenrechts“ dürfte nach seinem Inkrafttreten direkte Auswirkung auf viele Menschen haben. Es geht unter anderem um das umstrittene System der Ersatzfreiheitsstrafe, die Schwarzfahrer ins Gefängnis bringen kann.

Foto: John Macdougall / AFP

Für die männer* Zielgruppe ist besonders der folgende Teil die Einlösung eines Versprechens der Ampel aus dem Koalitionsvertrag: 

Strafzumessung bei Gewalt gegen Frauen und Queers

Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs regelt die „Grundsätze der Strafzumessung“. Hier heißt es unter anderem, dass bei der Entscheidung welche konkrete Strafe verhängt wird, die „Beweggründe und die Ziele des Täters“ berücksichtigt werden sollen - „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende“. Dieser Teil soll ergänzt werden um

„geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“

Beweggründe. 

Es geht dabei zum einen um Gewalt gegen Frauen durch den Partner oder Ex-Partner bis hin zum sogenannten Femizid, also der Tötung der Frau vor dem Hintergrund von Besitz- und Machtfantasien des Partners oder Ex-Partners. Im Jahr 2020 gab es laut Bundeskriminalamt 139 derartige Tötungsdelikte.  Als „geschlechtsspezifisch“ können auch Taten eingestuft werden, die sich gegen Trans- oder Intersexuelle richten. „Gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe wiederum beziehen sich auf Fälle, in denen etwa Hass auf Homosexuelle oder Bisexuelle eine Rolle spielt. Dieser Teil der Reform eröffne

„den Gerichten mehr Spielraum, um noch entschiedener gegen das erschreckende Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und die zunehmende Gewalt gegen LSBTI-Personen vorzugehen“,

erklärte Buschmann.

Foto: Christoph Soeder / AFP

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter) erklärt die Vorteile der Novelle in einer Pressemitteilung:

„Durch die ausdrückliche Aufnahme „geschlechtsspezifischer“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteter“ Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“

*ck/AFP/cne/pw

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