StrRehaHomG

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Es ist soweit – obwohl bereits seit dem 22. Juli in Kraft, ist jetzt das Formular zur unbürokratischen Einforderung der Rehabilitation und Entschädigung nach dem StrRehaHomG online gegangen.

StrRehaHomG steht für „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen". Offiziell aufgehoben sind die Unrechtsurteile nach dem Paragraph 175 schon seit dem 22. Juli, wer darüber aber eine Rehabilitierungsbescheinigung und eine Tilgung des entsprechenden Eintrags im Bundeszentralregister möchte, oder eben wegen erlittener Haft Entschädigung beansprucht kann dies nun sehr einfach beantragen:

Hier zum Infoportal des Justizministeriums

Beratungshotline

Das schwule Seniorennetzwerk BISS richtete eine Hotline als Beratungstelefon für Betroffene ein. Ziel ist es, die Betroffenen möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung zu informieren. BISS kann sich dabei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz stützen. Diese Zusage hat BISS in einem ersten Konzeptionsworkshop von den Verantwortlichen erhalten. „Wir waren positiv überrascht über die Offenheit der Beteiligten für die Anliegen der Betroffenen“, stellt BISS-Vorstand Reinhard Klenke fest.

Hotline/ Beratungstelefon:             0800 – 175 2017

montags – freitags:                           9 Uhr bis 11 Uhr

mittwochs und donnerstags:             16 Uhr bis 18 Uhr

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