FDP BESSER ALS SPD?

Jetzt ist er also fertig. Der Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition aus FDP und CDU/CSU. Überraschend: Schwule und Lesben dürfen auf umfangreiche Verbesserungen hoffen, von denen die SPD zu Zeiten der großen Koalition zwar träumte, aber eine Realisierung wegen des angeblichen Widerstandes der CDU versäumte.

Der LSVD hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt. Insbesondere die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes spiegelt sich wieder und die Koalitionäre beschränken sich dabei nicht auf den Hinterbliebenenschutz oder die Altersvorsorge von eingetragenen Partnern. Auch das bisher heteroexklusive Ehegattensplitting steht wohl vor dem Aus:

Seite 4, Zeile 162, 191-193: „Wir werden insbesondere (.....) gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen"

Seite 103, Zeile 5144-5147: „Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartner schaften übertragen.

Seite 87, Zeile 4359 -4363 „Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“

Seite 100, Zeile 5013-5020: „Reform des Transsexuellenrechts.

Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

Einzig das Adoptionsrecht wird nicht verändert. Hier bleibt weiterhin nur der Gang durch die Instanzen, um bestehendes europäisches Recht auch in Deutschland durchzusetzen. ∙ck /Quelle: Lsvd.de

Internet: DER KOALITIONSVERTRAG

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