Aufschrei über Steinigungsgesetz gegen Homosexuelle in Brunei

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Menschenrechtsaktivisten zufolge soll in Brunei am 3. April im Eilverfahren ein seit Jahren drohendes Schariagesetz verabschiedet werden, das Steinigungen und Auspeitschungen als offizielle Bestrafung für gleichgeschlechtlichen Sex vorsieht. Aktivisten schlagen Alarm.

Foto: Pixabay

Bereits 2014 protestierten Menschenrechtler weltweit gegen die Einführung von Strafparagrafen in Brunei, die auf den islamischen Grundsätzen der Scharia beruhten und Gefängnis- und Geldstrafen für Schwangerschaften außerhalb der Ehe und Versäumnisse des Freitagsgebets einführten. Gleichzeitig kündigte die Regierung an, dass sie in zwei weiteren Phasen Strafgesetze gegen Homosexuelle plane, die (basierend auf der Scharia) Steinigungen und Auspeitschungen für gleichgeschlechtlichen Sex vorsähen. Westliche Politiker und Aktivisten verurteilten das Vorhaben als „mittelalterlich“ und „barbarisch“. Die queere Menschenrechtsorganisation OutRight Action International bezeichnete Brunei infolge der Debatten als „Land mit den bedenklichsten Gesetzen für LGBT in ganz Südostasien“.

Danach war es für eine Weile ruhig um das Gesetzesvorhaben. Jetzt verkünden Aktivisten, dass die Regierung die zweite und dritte Scharia-Gesetz-Phase im Eilverfahren durchwinken wolle. Bereits am 3. April solle das Steinigungs-/Auspeitschungs-Gesetz verabschiedet werden. Dazu habe es ein entsprechendes Posting auf der Website der Kammer des Generalstaatsanwalts gegeben, heißt es in einer Mitteilung der Menschenrechtsorganisation The Brunei Project. Darüber hinaus gäbe es allerdings keine konkreten Informationen über das Vorhaben. Eine Nachfrage bei der Regierung durch die Nachrichtenagentur Reuters blieb unbeantwortet. The Brunei Project fordert nun eine sofortige Stellungnahme sowie einen Stopp möglicher Weiterentwicklungen der Schariagesetze. Dabei beziehen sich die Aktivisten auf Bruneis Anerkennung der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen. 

Tatsächlich sind die Zuschreibungen „mittelalterlich“ und „barbarisch“ für das Gesetzesvorhaben alles andere als eine Übertreibung. Würde die neue Regelung doch die ohnehin bestehende Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex in Brunei durch eine Reetablierung der Lynchjustiz erweitern. 

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