Hong Kong ändert Visa-Gesetz zugunsten queerer Paare

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Ab heute haben gleichgeschlechtliche Paare, die verheiratet sind oder in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, in Hong Kong gleiche Rechte auf Partnervisa wie heterosexuelle Paare. Der Schritt ist kein Bekenntnis zur Ehe für alle, aber ein hoffnungsvolles Signal

Foto: facebook.com/hkpride

Die ursprüngliche Entscheidung fiel bereits Anfang Juli. Damals entschied Hong Kongs Supreme Court zugunsten eines lesbischen Paares, das in Großbritannien geheiratet hatte und nach dem Umzug der einen Gattin nach Hong Kong ein Partnervisum für deren Frau eingeklagt hatte (blu berichtete). Die Entscheidung des Gerichts war mit der Anweisung an die Politik einhergegangen, die gesetzlichen Bestimmungen für Partnervisa zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare anzupassen. Zuvor hatten nur heterosexuelle Paare ein Recht auf Partnervisa gehabt.

Ab dem 19. September 2018 ist diese Ungleichbehandlung Geschichte. Fortan sehen die offiziellen Statuten von Hong Kongs Einwanderungsamt Partnervisa für alle Personen vor, die „eine gleichgeschlechtliche Eingetragene Partnerschaft, eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine gegengeschlechtliche Lebensgemeinschaft, Partnerschaft oder Ehe außerhalb Hong Kongs“ eingegangen sind.   

Viele Medien feiern die Gesetzesanpassung als „Durchbruch“. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Regierung im Zuge von Protesten gegen die neuen Bestimmungen klarstellte, dass dies kein Signal für mehr Rechte von einheimischen LGBTIQ*-Paaren sei. In Hong Kong sind weder Eingetragene Lebenspartnerschaften, noch Ehen möglich. 

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