Hongkong/China: Gemeinsamer Wohnungsbesitz auch für gleichgeschlechtliche Paare

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Die bisherige Regelung, die Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht als Familienmitglied des Eigentümers anerkennt, stelle eine „rechtswidrige Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung dar,“ so der Oberste Gerichtshof. 

Das Urteil ist ein weiterer juristischer Sieg für den Kläger Henry Li, der zusammen mit seinem inzwischen verstorbenen Mann Edgar Ng vor Gericht gezogen war. Ng hatte 2018 eine von der Regierung subventionierte Wohnung in Hongkong gekauft. Ein Jahr zuvor hatte das Paar in Großbritannien geheiratet. In der chinesischen Sonderverwaltungszone sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht zugelassen. Auf Grundlage der damaligen Gesetze konnte er seinen Mann nicht zum Miteigentümer der Wohnung bestimmen. Li und Ng hatten im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen die Benachteiligung homosexueller Partner bei Erbschaften geklagt. Ng war im Dezember gestorben. Mit seinen Klagen wollte er verhindern, dass er seine Wohnung ohne Testament nicht an seinen Mann vererben kann.

Mühsame aber erfolgreiche Schritte

Foto: facebook.com/scottpauladams

Auch in den Jahren davor haben schwule und lesbische Paare bereits wichtige Meilensteine im Kampf um Gleichberechtigung vor Gericht erstritten. Leung Chun Kwong und sein Mann Scott Adams konnten 2019 erfolgreich gegen staatliche Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren im Gesundheitswesen klagen (männer* berichtete), 2018 erstritt ein lesbisches Paar, dass gleichgeschlechtliche Paare, die verheiratet sind oder in einer Eingetragenen Partnerschaft leben, in Hong Kong gleiche Rechte auf Partnervisa haben wie heterosexuelle Paare (männer* berichtete). *AFP/ck/cl

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