Transsexuellengesetz auf Spanisch: „Ley Trans“

by

Die spanische Regierung hat eine umfangreiche Gesetzesänderung beschlossen, um die Realität homosexueller und nicht-binärer Menschen besser zu berücksichtigen. Der Entwurf beinhaltet verschiedene rechtliche und medizinische Bestimmungen, die sich auf die tatsächliche und effektive Gleichstellung der LGBTIQ*-Community beziehen.

Nach langen Debatten und Auseinandersetzungen innerhalb der von Pedro Sánchez geführten Regierung verabschiedete der Ministerrat am 29. Juni den Gesetzesentwurf „für die tatsächliche und effektive Gleichstellung von Transgender-Personen und zur Wahrung der Rechte von LGBTI-Personen“.

Gleichstellungsministerin Irene Montero von der linken Partei Unidad Podemos nannte den Entwurf einen „Riesenschritt“ auf dem Weg zur Wahrung der Rechte der LGBTIQ*-Community. Auf Twitter gab sich die Politikerin vor der Abstimmung siegessicher:

„Heute wird ein historischer Tag. Auf dem Weg zum Ministerrat, der das Transgesetz und die LGTBI-Gleichstellung billigen wird.“

Ihr Ministerium hatte im Februar den Entwurf für das als „Ley Trans“ bekannt gewordene und scharf kritisierte Gesetzesvorhaben vorgestellt (wir berichteten). Es verfolgt den Ansatz, die Realität homosexueller, trans*geschlechtlicher und nicht-binärer Menschen besser zu berücksichtigen, und beinhaltet verschiedene rechtliche und medizinische Bestimmungen, die sich auf die LGBTIQ*-Community beziehen.

Bis zur endgültigen Genehmigung steht dem Gesetzesvorhaben noch eine langwierige parlamentarische Debatte bevor. Mehrere Phasen müssen durchlaufen werden: Zuerst wird es von Beratungsgremien analysiert, dann geht es an die Regierung zurück und schließlich muss es vom spanischen Kongress genehmigt werden.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre Spanien eines der wenigen Länder weltweit, die das Recht auf den selbstbestimmten Geschlechtseintrag im Gesetz verankern. Das körperliche Erscheinungsbild einer Person muss dann auch nicht mehr mit traditionellen männlichen oder weiblichen Merkmalen übereinstimmen.

Foto: Jose Jordan / Pool / AFP

Was ändert sich?

Das Gesetz sieht das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung vor und erlaubt Menschen, ihr Geschlecht in ihrem Ausweis ändern zu lassen, ohne dass es hierzu einer medizinischen Empfehlung oder einjährigen Hormonbehandlung bedarf – wie es in Spanien derzeit noch vorgeschrieben ist. Personen über 16 Jahren können die Identitätsänderung im Personalausweis selbst beantragen, zwischen 14 und 16 Jahren wird die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten benötigt, zwischen 12 und 14 Jahren bedarf es einer gerichtliche Genehmigung.

Im Hinblick auf die Entpathologisierung von trans* Personen soll die Gesundheitsversorgung nach den Grundsätzen der Nicht-Pathologisierung, Autonomie, Mitentscheidung und Einwilligung nach Aufklärung, Nichtdiskriminierung, umfassender Versorgung, Qualität, Spezialisierung, Nähe und Nicht-Segregation erfolgen.

Dieses Gesetz umfasst eine Reihe weiterer Gesetze zum Schutz der LGBTIQ*-Community. So sollen sogenannte Konversionsverfahren verboten werden. Lesben, Bisexuelle und Transsexuelle erhalten einen Zugang zur assistierten Reproduktion, außerdem werden lesbische und bisexuelle Paare heterosexuellen Paaren beim Abstammungsrecht gleichgestellt. Die Heiratspflicht entfällt. 

Darüber hinaus werden die Rechte intersexueller Menschen besser geschützt. Nicht notwendige Operationen für intersexuelle Babys sollen verboten werden und die Frist zur Feststellung des Geschlechts bei der Registrierung wird auf bis zu ein Jahr verlängert.

Back to topbutton