Frankreich beschließt endgültiges Verbot von Konversionsverfahren

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Das französische Parlament stimmte am 25. Januar einstimmig dafür, sogenannte „Konversionstherapien“ zur Straftat zu machen und künftig mit mindestens zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe zu ahnden. Im Visier sind als „Therapien“ getarnte Maßnahmen, die nicht heterosexuelle Menschen zur Heterosexualität umpolen sollen.

Faktisch sind derartige Praktiken in Frankreich bereits strafbar. Mit dem Gesetzentwurf der Mehrheitspartei La République en Marche! (LREM) wird jedoch ein neues Delikt ins Strafgesetz aufgenommen. Demnach soll die Haftstrafe auf drei Jahre und 45.000 Euro steigen, wenn Minderjährige betroffen sind, der/die Täter*in zur eigenen Familie zählt oder von mehreren Menschen zusammen begangen wird. 

„Wir senden ein starkes Signal, denn formell verurteilen wir alle, die eine Geschlechts- oder Identitätsänderung als Krankheit betrachten“,

sagte die LREM-Abgeordnete Laurence Vanceunebrock, die den Gesetzestext initiiert hatte, und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kommentierte auf Twitter, „[d]iese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik. Weil es kein Verbrechen ist, man selbst zu sein, weil es nichts zu heilen gibt.“

Das Ausmaß solcher solcher pseudotherapeutischen Praktiken in Frankreich ist schwer abzuschätzen. Eine Untersuchungskommission erwähnte 2019 mehrere hundert Fälle. Die Zahl der Hinweise nehme aber zu, hieß es. Die meist kostenpflichtige „Behandlung“ kann Hypnose, die Einnahme von Hormonen oder Elektroschocks beinhalten. Auch Exorzismen und Zwangsehen sind möglich.

Seit 2019 in Deutschland (teil-)verboten

Auch in Deutschland sind solche Praktiken seit Ende 2019 gesetzlich verboten (wir berichteten). Das „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“ ist so formuliert, dass es nicht nur den „Schwulenheilern“ das gefährliche Quacksalberhandwerkwerk legt. Das Gesetz stellt neben „Heilungsversuchen“ der sexuellen Orientierung auch Versuche unter Strafe, die geschlechtliche Identität zu „verändern“, also Transsexuelle, Transgender und Transidente mit Pseudotherapien zu traktieren. Ein fortschrittlicher Passus, der der abstammungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik vorauseilt, denn nach dem immer noch gültigen Transsexuellengesetz (TSG) sind für die Änderung des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrages immer noch teure und teilweise erniedrigende medizinische Gutachten notwendig. Zudem gilt das Verbot nur für Minderjährige, Erwachsene können nur in nachgewiesenen Missbrauchsfällen gegen ihre Behandlung klagen.

Foto: Christoph Soeder / AFP

Der neue Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann will das TSG bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschafft haben. „Das Transsexuellengesetz gibt es schon seit über 40 Jahren. Und seit über 40 Jahren verletzt es die Würde des Menschen, weil ihm die Annahme zugrunde liegt, dass Transgeschlechtlichkeit eine Krankheit sei“, sagte der Grünen-Politiker kürzlich im Gespräch mit ntv.de. „Das hat die Weltgesundheitsorganisation vor einigen Jahren auch sehr deutlich gesagt: Transgeschlechtlichkeit ist eine ganz natürliche Variante der geschlechtlichen Entwicklung.“ *AFP/sah

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