Schweizer haben abgestimmt: Homophobie ist keine Meinung, sondern eine Straftat

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Mit einer Mehrheit von über 60 Prozent der abgegebenen Stimmen bestätigten die Schweizer*innen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Konservative und Rechtspopulisten sahen durch die Regelung die Meinungsfreiheit gefährdet (wir berichteten).

Bislang verfügte die Schweiz noch nicht über ein ausführliches Diskriminierungsschutzgesetz, das Handlungen oder Äußerungen gegen die geschlechtliche Vielfalt unter Strafe stellte. Betroffene konnten sich im Ernstfall zwar auf Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs berufen, der sich mit dem Schutz der Persönlichkeit befasst. Geäußerte Beleidigungen und Vorurteile gegen die Community insgesamt zogen aber keine strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Queere Menschenrechtsgruppen forderten schon lange, die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern und Handlungen oder Äußerungen gegen die geschlechtliche Vielfalt per Gesetz unter Strafe zu stellen – wie es bei antisemitischen oder rassistischen Äußerungen und Handlungen der Fall ist. 2018 machte die Schweizer Regierung eine diesbezügliche Erweiterung, die wie eingangs erwähnt von reaktionären Kräften als Angriff auf die Meinungsfreiheit gewertet wurde und zum heutigen Referendum führte.

Eigentor für SVP und EDU

In der Folge wird die Schweiz den betreffenden Paragrafen nun sogar noch schärfer fassen, als ursprünglich formuliert. Die Gesetzesänderung verbietet es nun, Menschen in der Öffentlichkeit wegen ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren oder zum Hass gegen sie in Text, Sprache, Bildern oder Gesten aufzustacheln. Auch in der Wirtschaft ist ab Inkrafttreten der Änderung verboten, Lesben, Schwule und Bisexuelle zu diskriminieren. Das Strafmaß reicht bis zu drei Jahren Haft.

Die Wahlbeteiligung lag bei 42 Prozent. Alle Hintergründe und Ergebnisse sind HIER einzusehen.

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