USA: Etappensiege gegen transfeindliche Gesetze

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Ein US-Richter hat das Verbot von Hormonbehandlungen oder geschlechtsangleichenden Operationen für transgender Jugendliche im Bundesstaat Arkansas vorerst blockiert. Richter James Moody erließ am Mittwoch eine einstweilige Verfügung, bis über eine Klage von vier transsexuellen Jugendlichen, deren Eltern und zwei Ärzten gegen das Verbot entschieden ist. Auch in West Virginia gab es einen Erfolg gegen eine transfeindliche Gesetzgebung: Die 11-jährige Becky Pepper-Jackson darf nun wieder mit anderen Mädchen trainieren.

Das Gesetz sollte eigentlich am Mittwoch kommender Woche in Kraft treten. Es verbietet alle medizinischen und operativen Behandlungen an Jugendlichen, die zu einer Entfernung oder Veränderung von Geschlechtsmerkmalen führen. Ärzten, die sich über das Verbot hinwegsetzen, drohen Strafen. Die Abgeordneten des als Hochburg  konservativer Christen bekannten Bundesstaates Arkansas hatten sich über ein Veto von Gouverneur Asa Hutchinson hinweggesetzt um das Verbot zu verabschieden. Hutchinson zufolge würde das Verbot einen drastischen staatlichen Eingriff in die Privatsphäre von Jugendlichen und ihren Eltern darstellen.

„Wir werden so lange gegen dieses Gesetz ankämpfen wie es nötig ist um sicherzustellen, dass kein junger Mensch in Arkansas sich Sorgen über den Verlust seiner medizinischen Versorgung machen muss“, sagte Anwalt Chase Strangio von der Bürgerrechtsorganisation ACLU.

Die Verfechter des Gesetzes argumentieren, es schütze Jugendliche davor Entscheidungen zu treffen, die sie später bereuen könnten. Kritiker sehen das Gesetz dagegen als Teil einer Offensive von Konservativen gegen Transgender.


Zweites transfeindliches Gesetz steht auf der Kippe

Auch in West Virginia gab es gestern Anlass zur Hoffnung: Im Fall der trans* Schülerin Becky Pepper-Jackson (11) aus Harrison County fiel das Urteil – das Mädchen darf von der Leitung ihrer Schule nicht aus dem Cross-Country-Team für Mädchen ausgeschlossen werden. Bezirksrichter Joseph R. Goodwin erklärte, das in diesem Jahr erlassene Gesetz, demzufolge trans* Mädchen am Jungensport teilnehmen müssen, sei ein Eingriff in die Grundrechte der Schülerin. Das Urteil fiel erst einmal nur im Bezug auf Becky, doch der Richter machte aus seiner Meinung zu dem Gesetz keinen Hehl: Es würden ihm kaum Beweise dafür vorliegen, dass das Gesetz überhaupt ein Problem anspräche, so Goodwin – doch die Regierung müsse wichtige, zwingende Gründe nennen, wenn sie zwischen verschiedenen Personengruppen unterscheidet und damit Menschen ihre Rechte aberkennt.

*AFP/lm

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