Verbot der Ehe für alle in Japan verfassungswidrig

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Ein japanisches Gericht hat die fehlende rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungswidrig erklärt. Das  Gericht in der nordjapanischen Stadt Sapporo erklärte am Mittwoch, gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu den Vorteilen der Ehe gänzlich zu verbieten, verletze das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung. Japan hat als letzter Staat in der Gruppe der sieben großen Industrienationen (G7) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht anerkannt. 

Foto: m-louis from Umeda, Kita, Osaka - Flickr, CC BY-SA 2.0, wikimedia.org

Die oppositionelle Abgeordnete Kanako Otsuji, eine der wenigen offen homosexuellen Politikerinnen in dem Land, schrieb im Onlinedienst Twitter, sie sei „wirklich, wirklich froh" über das Urteil. Sie forderte eine Gesetzesreform, „um gleichgeschlechtliche Ehen möglich zu machen". Mehr als ein Dutzend Paare hatten 2019 vor mehreren Gerichten des Landes geklagt und der Regierung Diskriminierung vorgeworfen. Die Kläger in Sapporo hatten eine Entschädigung von einer Million Yen (rund 7700 Euro) pro Person gefordert, weil ihnen Rechte versagt worden seien, die heterosexuelle Paare genießen würden. Das Gericht wies diese Forderung ab. Die Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass

sexuelle Orientierung ebenso wie etwa das Geschlecht oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe keine bewusst gewählte Kategorie sei. 

Großer Schritt Richtung Gleichberechtigung

Aktivisten vor dem Gericht begrüßten das Urteil begeistert. Die Anwälte der Kläger erklärten, es handle sich um „einen großen Schritt hin zur Gleichberechtigung bei der Ehe". Gleichgeschlechtlichen Paaren begegnen in Japan im Alltag zahlreiche Hürden, etwa bei der Wohnungssuche oder bei der Möglichkeit, sich während Krankenhausaufenthalten zu besuchen. Laut einer Umfrage der Zeitung „Yomiuri" im November unterstützen 61 Prozent der Japaner die Ehe für alle, 37 Prozent lehnen sie ab. 

*ADP/fwe/ck/ck

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