DENKMAL FÜR HOMOSEXUELLE VERFOLGTE

75 Jahre nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wird heute das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin eingeweiht. Der LSVD sieht es als einen wichtiger Schritt zur Anerkennung des Unrechts, das insbesondere schwulen Männern im „Dritten Reich“ angetan wurde. Viele Jahrzehnte wurden die homosexuellen NS-Opfer in Deutschland aus der offiziellen Gedenkkultur ausgegrenzt und von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen. Der § 175 StGB, der sexuelle Begegnungen unter Männern unter Strafe stellte, blieb in der Bundesrepublik in seiner Nazi-Fassung bis 1969 unverändert in Kraft.

Der Lesben- und Schwulenverband und die Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“ begrüßen die Einweihung des Denkmals als ein wichtiges Signal, fordern aber weiterhin auch eine Entschuldigung für das Unrecht, das vielen homosexuellen Männern durch die Strafverfolgung in der BRD nach 1945 angetan wurde.

Bei der ab 13 Uhr beginnenden Gedenkfeier werden Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien, Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister von Berlin, Günter Dworek, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Albert Eckert (Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“) und Linda Freimane (International Lesbian and Gay Association) Ansprachen halten.

Information des LSVD:

Bereits kurz nach Hitlers Machtergreifung war die gesamte Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage und Zeitschriften aufgelöst, zerschlagen und zerstört worden. 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst, rund 50.000 Männer wurden bis 1945 nach dem neuen § 175 verurteilt und nach Verbüßung ihrer Haftstrafe oft in Konzentrationslager verschleppt. Vorsichtigen Schätzungen zufolge waren in den Konzentrationslagern zwischen 10.000 und 15.000 homosexuelle Männer inhaftiert. Ein großer Teil von ihnen überlebte den NS-Terror nicht.

Internet:

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