Kardinal Marx auf Konfrontationskurs mit dem Vatikan

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Für den Münchner Kardinal und Erzbischof Reinhard Marx steht Homosexualität nicht im Widerspruch mit der Ausführung eines Priesteramts.

„Nicht jeder ist gezwungen, seine eigene sexuelle Neigung zu nennen, ob er heterosexuell oder homosexuell ist", sagte 68-Jährige Kardinal und Erzbischof am 27. Januar 2022 auf einer Pressekonferenz der Erzdiözese München und Freising anlässlich des Gutachtens zu sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche. 

„Aber wenn er es tut, dann ist das zu respektieren, dann ist das keine Einschränkung seiner Möglichkeit, ein Priester zu werden.“

Marx betonte, unabhängig von der sexuellen Orientierung erwarte er von allen Priestern eine zölibatäre Lebensweise. „Ob jemand homosexuell orientiert ist oder heterosexuell orientiert, ich gehe davon aus, dass er dann eine keusche Lebensweise führt.“

Foto: Sven Hoppe / POOL / AFP

#OutInChurch zeigt erste Erfolge

Hintergrund der Aussage von Kardinal Marx war ein öffentliches Coming-out von 125 haupt- oder ehrenamtlichen LGBTIQ*-Mitarbeitenden der römisch-katholischen Kirche vor wenigen Tagen (männer* berichtete). An der von Jens Ehebrecht-Zumsande, Referent im Generalvikariat des Erzbistums Hamburg, ins Leben gerufenen Aktion #OutInChurch hatten sich Priester, Pastoralreferent*innen, Religionslehrer*innen, aber auch Verwaltungsmitarbeitende beteiligt. Einige berichteten, aus Angst vor einer Kündigung ihre Beziehung geheim gehalten oder den Wohnort weit weg vom Arbeitsplatz gewählt zu haben. Im Manifest von #OutInChurch wird deshalb gefordert,

 „das kirchliche Arbeitsrecht so zu ändern, dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, auch in einer Partnerschaft beziehungsweise Zivilehe, weder zum Ausschluss von Aufgaben und Ämtern noch zur Kündigung führt“,

Reinhard Marx ging auch darauf explizit ein. „Wenn wir sagen, eine homosexuelle Beziehung ist vielleicht nach der Lehre der Kirche keine Ehe, aber wir nehmen sie auch positiv auf als eine verbindliche Beziehung“, dann müsse das für alle – also auch für kirchliche Angestellte – gelten, so Marx. Generalvikar Christoph Klingan ergänzte, dass eine bischöfliche Arbeitsgruppe momentan „intensiv an einem Vorschlag arbeite, wie man diese kirchliche Grundordnung verändert“. Am Ende müssten das aber die Bischöfe entscheiden. 

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