70 Jahre Grundgesetz: Das Bollwerk der Grund- und Menschenrechte

by

Grafik: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

An ihm kommt in Deutschland keiner so leicht vorbei. Versuche, besonders aus Kreisen von CDU/CSU, es durch Gesetze zu umgehen, werden spätestens vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe kassiert. 79 Prozent der Bevölkerung befürworten diesen Schutz.

Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes am 23. Mai 2019, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, die belegt, dass eine Mehrheit von fast 80 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung den Grundrechtsschutz durch das Grundgesetz schätzt und für wirksam hält. 86 Prozent der Befragten halten das Gesetzeswerk, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat, für eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland.

Foto: Hamburg Pride / Werbegenossen

Erweiterung des Diskriminierungsschutzes gewünscht

Eine langjährige Forderung queerer Verbände ist die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes in Artikel 3. Er war als Antwort auf die gruppenbezogene Verfolgung der Nationalssozialisten formuliert worden, da aber der Paragraf 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, auch in der Bundesrepublik in Kraft blieb, fand die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität keinen Einzug in die Auflistung:

Art 3 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eine Mehrheit der Befragten der Studie der Antidiskriminierungsstelle befürwortet eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG.  Für eine Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung wegen des Lebensalters sprechen sich 56 Prozent der Befragten aus; 52 Prozent befürworten die Aufnahme eines Diskriminierungsschutzes wegen der sexuellen Orientierung aus. Nach Ansicht von 49 Prozent der Befragten sollte auch der Schutz vor Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität verfassungsrechtlich ausdrücklich verankert werden.

Grafik: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

„Die Umfrage zeigt: Eine Mehrheit der Befragten hält den derzeitigen Grundrechtschutz für unvollständig. Gerade in Zeiten, in denen Vorurteile und Hass lauter geäußert werden, wäre es ein wichtiges Signal, den Schutz vor Diskriminierung auch für Lesben, Schwule, Trans*- und Interpersonen und wegen des Alters klar im Grundgesetz zu verankern." Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Hohes Bewusstsein für Diskriminierung in der Allgemeinbevölkerung

In der Umfrage wurde auch gefragt, wer besonders von Diskriminierung betroffen ist. 60 Prozent gehen davon aus, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung häufig oder gelegentlich vorkommt, gut die Hälfte der Befragten nannte Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität.

Grafik: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage gibt es hier.

Back to topbutton