Bund und Länder einig gegen queerfeindliche Gewalt

22 Maßnahmen gegen tagtägliche Gewalt

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Deutschlands wichtigstes Gremium für den Umgang mit Kriminalität, die Bundesinnenminister:innebkonferenz (IMK), hat erstmals einen Beschluss zur Bekämpfung von queerfeindlicher Gewalt gefasst. 

Foto: Sven Darmer / berlin.de

Die Innenminister*innen von Bund und Ländern wollen den Kampf gegen trans- und homophobe Gewalttaten verbessern. 

„Queerfeindliche Gewalt muss als solche klar benannt und gezielt von der Polizei und den Staatsanwaltschaften verfolgt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)

Die Innenminister*innen und Senator*innen streben an, sich an Empfehlungen des Arbeitskreises Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt zu orientieren, der auf Initiative Berlins im letzten Jahr eingesetzt wurde. Faeser sprach laut Mitteilung des Bundesinnenministeriums von einer Zunahme an queerfeindlichen Straftaten, die „erschreckend“ sei. „Wir müssen all diejenigen noch besser schützen und unterstützen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Hass, Diskriminierung und Gewalt erleben“, betonte Faeser. Dazu sei es wichtig, die Sensibilität für queerfeindliche Straftaten zu erhöhen und Betroffene zu unterstützen. 

22 Empfehlungen gegen tagtägliche Gewalt

Der von der IMK eingesetzte Arbeitskreis legte in einem Abschlussbericht rund 22 Empfehlungen vor. Konkreten Handlungsbedarf sieht das Gremium demnach in der Polizeiarbeit – etwa bei der Aus- und Fortbildung, bei der Schaffung dortiger Ansprechstellen und beim Ausbau von Präventionsmaßnahmen. 

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums war die Zahl der registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen im Jahr 2022 gestiegen. Demnach wurden im Bereich „sexuelle Orientierung“ 1005 Straftaten erfasst, davon 227 Gewaltdelikte. Im Bereich „geschlechtliche Diversität“ waren es 417 Straftaten, davon 82 Gewalttaten. Das Dunkelfeld ist wegen der bisher nicht einheitlichen Erfassung in den einzelnen Bundesländern als hoch einzustufen. 

Hintergrund Bundesinnenminsterkonferenz

Grafik: Senatsverwaltung für Inneres Berlin

Die deutsche Innenpolitik ist in erster Linie Hoheitsgebiet der 16 Bundesländern. Für die Abstimmung und Zusammenarbeit haben die Länder sich im Rahmen der IMK (Offiziell: Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder) organisiert. Der fachliche Austausch findet dabei auf der Ebene der sechs ständigen Arbeitskreise der IMK statt, die politische Koordinierung und Beschlussfassung erfolgt auf ministerieller Ebene, die mindestens zweimal jährlich für die offiziellen Jahreskonferenzen der IMK zusammenkommt. Die Bundesinnenministerin nimmt als ständiger Gast ebenfalls an den Konferenzen teil.

Foto: Stefanie Loos / AFP

2022 wurde auf Drängen Berlins erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik querfeindliche Gewalt überhaupt in diesem Gremium besprochen und ein eigener Arbeitskreis eingerichtet. Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip; das heißt, keines der 16 Mitglieder darf gegen den Beschluss stimmen. Dadurch soll der Zwang entstehen, im Interesse eines Beschlusses aufeinander zuzugehen und Abstriche an der Maximalposition zugunsten einer von allen getragenen Lösung vorzunehmen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum „Nein" zu zwingen, besteht die Möglichkeit, Vorbehalte in einer Erklärung zu Protokoll zum Ausdruck zu bringen. *ck/AFP/tbh/cfm/bundesrat

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