Bundesrat empfiehlt Verschärfung des Verbotes von Konversionsverfahren

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Bei einer Anhörung des von Jens Spahn eingebrachten Gesetzesentwurfes zum Verbot von Konversionsverfahren an Minderjährigen sprach sich der Bundesrat für weitere Änderungen aus. Auch die Altersgrenze sollte diskutiert werden.

Foto: J. Klaus

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte einen ersten Gesetzesentwurf zum Verbot im November vor (wir berichteten). Obwohl grundsätzlich von der Opposition und Verbänden begrüßt, wurden Verbesserungen gefordert. In einer Veränderung des Entwurfes wurde das Verbot daraufhin unter anderem ohne Ausnahme auf alle Personen unter 18 Jahren erweitert. Die Bundesregierung verabschiedete den Entwurf im Dezember (wir berichteten).

Der Bundesrat stellte nun unter anderem die Altersgrenze infrage. Es solle geprüft werden, ob die Grenze angehoben werden könne – zum Schutz junger Erwachsener. Der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, die Altersgrenze ganz zu streichen, ging der Bundesrat jedoch nicht nach. Mit einer informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung wäre eine solche für Erwachsene immer noch erlaubt. Verbände, darunter der LSVD, kritisierten einen darin verborgenen Widerspruch. 

Die Länderkammer empfiehlt jedoch, die Ausnahmen der Straffreiheit für Fürsorge- und Erziehungsberechtigte zu streichen, ebenso solle zusätzliche Aufklärungsarbeit geleistet werden, um die Akzeptanz queerer Lebensentwürfe weiter zu steigern. Dazu, so der Bundesrat weiter, gehöre auch eine Beratungsstelle sowie eine generelle Aufarbeitung der Rolle des Staates hinsichtlich der Unterstützung von Konversionsverfahren in der Vergangenheit. 


Rheinland-Pfalz fordert altersübergreifendes Verbot

Foto: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz / CC BY-SA 4.0 / wikimedia.org

Anne Spiegel (Grüne), Familienministerin von Rheinland-Pfalz, hatte bereits vor der Anhörung in einer Pressemitteilung dafür plädiert, das Verbot auf alle Altersklassen auszuweiten. Die Verfahren seien für alle Menschen schädlich, unabhängig vom Alter. Sollte es sich als unmöglich erweisen, die Verfahren generell zu verbieten, empfehle sie ein Verbot an Menschen unter 26 Jahren, so die Ministerin.

Desweiteren würde Rheinland Pfalz das Werbeverbot für die Konversionsverfahren begrüßen, so Spiegel. Das Bundesland gehörte bereits zuvor zu den Ländern, die die Bundesregierung in einer Initiative zum Handeln aufforderten. Die Familienministerin machte deutlich:

„Das Risiko solcher Behandlungen für erhebliche gesundheitliche Schäden wie Depressionen, Angsterkrankungen und ein erhöhtes Suizidrisiko ist belegt. Demgegenüber fehlen valide Nachweise über die behauptete Wirkung der sogenannten Konversionstherapien.“

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