Gutachten: Konversionsmaßnahmen verbieten und bestrafen

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Die von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld organisierte Kommission zum Verbot von Konversionsmaßnahmen wurde Anfang des Jahres von Gesundheitsminister Jens Spahn beauftragt. Der Abschlussbericht der Stiftung liegt nun vor. Er wertet die von der Stiftung beauftragten Kurzgutachten sowie die Tagungen des Fachaustauschs aus. Die wissenschaftliche Analyse kommt zu einem eindeutigen Schluss: Konversionsmaßnahmen müssen verboten werden.

„Wir empfehlen ein Verbot aller Behandlungen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der angeborenen Varianten der Geschlechtsentwicklung eines Menschen abzielen.“ Jörg Litwinschuh-Barthel, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Die Empfehlung der Stiftung schließt somit auch den Schutz inter- und transsexueller Menschen mit ein. Die Gefahr, die für sie von Konversionsverfahren ausgeht, wurde in der Vergangenheit für viele Kritiker nicht genügend beachtet. 


Der Abschlussbericht schließt mit zehn Schwerpunktsetzungen. Darin werden Konversionsmaßnahmen als „Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen“ bezeichnet – der Staat müsse seiner Achtungs- und Schutzpflicht nachkommen. Die Stiftung empfiehlt, zusätzlich positive Maßnahmen zu verstärken und eine nachhaltige Diskriminierungsarbeit voranzubringen. Die Vorschläge umfassen unter anderem die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Vereinen durch den Staat sowie den Ausbau der Webseite regenbogenportal.de des Bundesfamilienministeriums. Für Betroffene sollte vom Staat zudem eine anonyme Beratungsstelle eingerichtet werden.


Positive Rückmeldungen aus der Politik


Foto: Stefan Kaminski

Auch Ulle Schauws, die Grünen-Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik, begrüßt den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Forderungen. Für sie ist das Verbot längst überfällig und sie fordert: „Zudem muss ein Aktionsplan gegen diese „Konversionstherapien“ schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellung, Medienpolitik und Queerpolitik, war Mitglied der Fachkommission. „Die Empfehlungen der Studie sind eindeutig, sogenannte Konversionstherapien sind gesetzlich zu unterbinden“, erklärt sie. „Gut ist auch die Klarstellung, dass ‚Konversionsversuche‘ nicht nur Homo- und Bisexualität betreffen, sondern dass es um sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gleichermaßen geht.“ Sie fordert eine zügige, fundierte Umsetzung der Arbeitsergebnisse in Form eines Gesetzesentwurfes.

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