Weiter Genitalverstümmelung an Intersexuellen in Deutschland

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Foto: Thomas Köhler / photothek

Das Bundesjustizministerium gab nach einer Anfrage der FDP-Fraktion bekannt, dass die Bundesregierung sich noch nicht auf einen Gesetzesentwurf zum Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern einigen konnte. In dem auf den 18. September datierten Schreiben heißt es, dass der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Eine ähnliche Antwort hatte es allerdings bereits im Februar gegeben. 

Im Koaltionsvertrag hatte sich die Koalition aus den Parteien CDU/CSU und SPD auf ein entsprechendes Verbot geeinigt. Zeit dafür ist noch bis Oktober 2021 - doch Kritiker führten bereits im letzten Jahr an, das Gesetz hätte thematisch gut zur Einführung des Dritten Geschlechts gepasst. Zu den Kritikern gehörte der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD). 

„Auf was wartet die Bundesregierung?“, fragte damals LSVD-Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann.

Kritik von FDP und Grünen

Foto: R. Spekking / CC BY-SA 4.0 / wikimedia.org

Die FDP kritisierte, dass es bei dem Thema nicht voranginge. Im Februar hatte die Partei einen Gesetzesentwurf bis Juni gefordert - nichts war geschehen. Dies sei beschämend, so Jens  Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion. Schließlich handele es sich bei derlei Operationen um einen gravierenden Eingriff in die Autonomie und körperliche Unversehrtheit der Kinder - wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliege.

„Seit über über einem halben Jahr ist das Ministerium einem Gesetzentwurf offenbar keinen Millimeter näher gekommen“, tadelt Jens Brandenburg.

Auch Vertreter der Grünen forderten in diesem Jahr wiederholt, die Bundesregierung möge endlich entsprechende Schritte einleiten. Sven Lehmann, queerpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, erklärte, geschlechtszuweisende Operationen an intersexuellen Säuglingen und Kindern seien eine schwere Menschenrechtsverletzung. Er fürchtet:

„Die Zeitverzögerung bei der gesetzlichen Verankerung eines Verbotes dieser Operationen ist nicht hinnehmbar, denn sie nimmt weitere Betroffene in Kauf.“

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