#IntersexAwarenessDay • Deutschland ist Entwicklungsland

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 Am 10. Oktober 2017 war es wieder einmal das Bundesverfassungsgericht, das den bis dahin durch die Politik ignorierten Rufen aus der Gesellschaft Gehör verschaffte. Der Gesetzgeber muss eine dritte Option bei der Angabe des Geschlechts schaffen.

Zwei Monate vor dem Ende der vom Gericht auferlegten Frist für die Umsetzung des Urteils am 31. Dezember 2018 liegt aus dem CSU-geführten Innenministerium nur eine Minimallösung vor, die von Teilen der SPD, den Grünen, DIE LINKE und der FDP teils heftig kritisiert wird. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich anlässlich des am 26. Oktober begangenen „Intersex Awareness Day“ kritisch zu dem Entwurf geäußert und den Gesetzgeber aufgefordert, die medizinische Nachweispflicht zur Änderung bzw. Erfassung des Geschlechtseintrages zu streichen. Die Vorgabe, ein Gutachten zur Bestimmung der geschlechtlichen Identität einholen zu müssen, verstoße laut kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, mutmaßlich gegen Grundrechte. Prinzipiell solle der neu zu schaffende Eintrag „divers“ außerdem allen Menschen offenstehen, nicht nur einem definierten Personenkreis. 

Operationen sind Körperverletzung, Transsexuelle und Transgender ebenfalls diskriminiert

Wie Eingangs erwähnt ist der vorliegende Gesetzesentwurf nur eine absolute Minimallösung und geht nur auf die Änderungen im Personenstandsrecht ein. Die immer noch praktizierten medizinisch nicht notwendigen geschlechtsangleichenden Operationen an intersexuellen Kindern sind laut Ansicht von Experten und der Antidiskriminierungsstelle eine verfassungswidrige Körperverletzung. Sie beeinträchtigen unter Umständen die Fortpflanzungsfähigkeit und das Sexualleben negativ. Auch kann eine körperliche Anpassung an das falsche Geschlecht erfolgen. 

Seit Jahren warten außerdem Transsexuelle und Transgender auf die Neufassung oder bestenfalls Aufhebung des vom Verfassungsgericht mehrfach kritisierten Transexuellengesetzes. 

Geschlechtsidentitätsgesetz 

Bernhard Franke schlägt deshalb, wie auch die Opposition (außer der AfD), eine umfassende Lösung vor:

 „Nach der Entscheidung  des Bundesverfassungsgerichts sollte die historische Chance ergriffen werden, durch ein umfassendes Geschlechtsidentitätsgesetz die Selbstbestimmung deutlich zu stärken.“

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