Diskriminierung: Die Torte ist politisch

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Darf wegen etwas frei Gewähltem nicht diskriminiert werden, wohl aber wegen eines angeborenen Merkmals? In den USA wird jetzt der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden. Auslöser ist eine Hochzeitstorte.

Foto: Christian Knuth

2012 weigerte sich der Bäcker Jack Phillips aus Lakewood im US-Bundesstaat Colorado, einem schwulen Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Das Paar klagte und bekam bisher in allen Instanzen recht: Es ist eine nicht zulässige Diskriminierung, wenn aus religiösen Gründen eine Dienstleistung, die anderen angeboten wird, Schwulen verweigert wird. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof aber die Klage des Bäckers zugelassen und wird entscheiden.

Prominente Unterstützung

Das US-Justizministerium und alle 86 Kongressabgeordnete der Republikaner haben sich mit einem „Amicus Curiae“ auf die Seite des Bäckers gestellt. Das von Homohasser Jeff Sessions geführte Ministerium begründet sein Schreiben an das Gericht unter anderem damit, dass ein Grafikdesigner auch nicht gezwungen werden könne, für einen Neonazi zu arbeiten. Ein religiöser Mensch dürfe nicht genötigt werden, etwas zu tun, was „seine tief greifenden religiösen Gefühle verletzt." Dies sei im ersten Verfassungszusatz der USA geregelt, der den Bürgern Meinungs- und Religionsfreiheit zusagt.

Grafik: DonkeyHotey/CC BY-SA 2.0/wikimedia.org

Grundrecht gegen Grundrecht

In den USA ist es bundesweit verboten, Menschen wegen Merkmalen wie Religion, Rasse oder Geschlecht zu diskriminieren. Einen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung gibt es nur in einigen Bundesstaaten. Aber eben auch in Colorado, wo der Tortenstreit entbrannte. Die obersten Richter müssen nun also abwägen, welches Grundrecht schwerer wiegt. Das Urteil würde Signalwirkung haben und könnte die Rechte von sexuellen Minderheiten entweder bundesweit einschränken oder sie stärken.

Standpunkt

Aus religiösen Überzeugungen etwas nicht zu tun, ist in Ordnung, solange dadurch kein anderer Mensch in Mitleidenschaft gezogen wird. So einfach sollte gesellschaftliches Zusammenleben funktionieren. Immerhin kann jeder Mensch seine Religion frei wählen und sogar wechseln. Dies ist bei angeborenen Merkmalen wie Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung nicht möglich. Sie sind unveränderlicher Teil der Persönlichkeit und Staat und Justiz haben dafür zu sorgen, dass sie nicht zum Nachteil für ihre „Träger“ werden. Die Freiheit des Einen hört da auf, wo die Unfreiheit des Anderen beginnt. Auch dann, wenn es nur um eine Hochzeitstorte geht.  

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