FDP will Entschädigungsgesetz optimieren

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Der FDP- Bundesvorstand hat auf seiner heutigen Sitzung einen Antrag beschlossen der eine umfangreiche Verbesserung des Entschädigungsgesetzes für die Opfer der Verfolgung Homosexueller in der Bundesrepublik und der DDR vorsieht. Das ist auch einem Queerpolitiker aus Berlin zu verdanken.

Führende Mitglieder der Freien Demokraten und verschiedene Landesverbände hatten sich schon länger für eine Verbesserung des Gesetzes ausgesprochen und das Thema wurde  auch im Bundestagswahlprogramm aufgenommen, konkret vorangetrieben wurde das jetzt verabschiedete Papier aber erst durch Sebastian Ahlefeld und seinen Ortsverband der FDP-Schöneberg. In der FDP in Berlin waren die Hürden hoch gelegt. Die Landesvorsitzende Sybille Meister hatte sich gegen den Antrag gestellt, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, und für eine Ablehnung geworben. (Die FDP-Fraktion in Berlin hat einen eigenen Antrag zu dem Thema mit dem Ziel einer Bundesratsinitiative ins Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht.)*

Nun ist Sebastian Ahlefeld in der queerpolitischen Szene in Berlin bekannt dafür, nicht klein bei zu geben, wenn Gegenwind – auch aus den eigenen Reihen – bläst. Aufgrund der durch das Alter der Betroffenen Opfer gebotenen Eile sollte nach dem Willen der Antragsteller möglichst schnell ein entsprechender Vorstoß im Bundestag möglich gemacht werden. Gemeinsam mit über 50 Bundesparteitagsdelegierten aus verschiedenen Landesverbänden, darunter liberale Größen wie die ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der stellv. Bundesvorsitzenden Katja Suding und dem stellv. Bundesvorsitzenden Wolfgang Kubicki wurde der Antrag auf dem Bundesparteitag eingereicht und mit einer großen Mehrheit als Dringlichkeitsantrag angenommen und an den Bundesvorstand überwiesen. Heute war es dann nach einigen durch die Sondierungen entstandenen Verzögerungen endlich soweit. 

„Ich bin sehr glücklich, dass der lange und teilweise steinige Weg hinter uns liegt und die FDP damit eine sehr gute Blaupause hat, die sie für ihre Arbeit im Deutschen Bundestag nutzen kann. Die Opfer der beiden Unrechtsparagrafen 175 und 151 müssen noch in diesem Jahr eine Verbesserung des Entschädigungsgesetzes erfahren,“  so Ahlefeld gegenüber blu.fm.

Der beschlossene Antrag sieht folgende Veränderungen vor:

  1. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagenen pauschalisierte Entschädigungszahlung (§ 5 (2) RehabG-E: 3.000 Euro je aufgehobenem Urteil sowie 500 Euroje angefangenem Jahr erlittener Freiheitsentziehung) werden ab einer Haftdauer von 180 Tagen der Höhe nach an Entschädigungen, wie sie derzeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt werden (§ 7 (3) StrEG, d.h. 25 Euro je zu Unrecht verbüßtem Tag Straf- oder Untersuchungshaft), angepasst. Für die Bestimmung der Haftdauer soll auch diesbezüglich eine Glaubhaftmachung ausreichen.
  2. Zusätzlich zu Entschädigungszahlungen wird in Härtefällen eine Opferrente gezahlt, wie sie z.B. nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 28. März 2011 gewährt wird.
  3. Es werden zusätzliche Maßnahmen, die eine vereinfachte Antragstellung gewährleisten und insbesondere Hemmschwellen bei der Antragstellung abbauen, umgesetzt. Hierzu wird u.a. ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau bei der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld berufen.
  4. Opfer von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 175 StGB a.F., § 151 DDR-StGB, bei denen es nicht zu einer Verurteilung kam, werden in den Kreis der Entschädigungsberechtigten angemessen einbezogen.

*In einer vorherigen Version des Artikels hatten wir die Gründe der Ablehnung durch Sybille Meister nicht erläutet. Dies wurde ergänzt.

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