TV-Tipp: Doku zu §175

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Das Erste zeigt am 27.5. eine Dokumentation des Regisseurs Marco Giacopuzzi zur Geschichte des §175; neben Fakten zum ehemaligen „Schwulen-Paragrafen“ kommen auch Zeitzeugen zu Wort.

Aufgrund des §175 wurde gegen 100.000 Männer ermittelt, 64.000 wurden verurteilt. Ihr Verbrechen: einvernehmlicher Sex unter erwachsenen Männern.

Der Paragraf gegen die „widernatürlich Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“ stammt aus dem Deutschen Strafgesetzbuch des Jahres 1871; unter den Nationalsozialisten wurde er verschärft und in dieser verschärften Version nach dem zweiten Weltkrieg in das neue Strafgesetzbuch der BRD übernommen.

Die Folge: Wer als Homosexueller der Verfolgung durch die Nazis entkommen und Konzentrationslager überlebt hatte, musste weiterhin mit Verfolgung von staatlicher Seite rechnen.

Insbesondere in den 1950 fand in Frankfurt einen regelrechte Hetzjagd auf schwule Männer statt.

Zeitzeugen berichten wie sie denunziert wurden, ins Gefängnis kamen, und wie trotz der ständigen Angst erwischt zu werden oder erpressbar zu sein, eine schwule Subkultur entstand. Auch der ehemalige Richter Hans Beer, der sechs Männer wegen Verstoßes gegen §175 verurteilt hatte, kommt zu Wort; er setzt sich mit den gefällten Urteilen auseinander.

Die Doku wirft auch einen Blick in die ehemalige DDR, wo der Paragraf 1988 angeschafft wurde. Konnte man als Schwuler oder Lesbe deswegen ein sorgenfreieres Leben führen? Ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi berichtet, wie man mit Homosexuellen verfuhr.

1994 wurde §175 vom Deutschen Bundestag endgültig abgeschafft. Die Rehabilitierung der Opfer kam nur schleppend in Gang: Erst 2017 kam ein entsprechendes Gesetz, das für viele Verurteilte schlicht zu spät kam – sie waren bereits verstorben.

27.5., „Geschichte im Ersten: Der ‚Schwulen-Paragraf’ – Geschichte einer Verfolgung“, Das Erste, 23:30 Uhr, www.daserste.de

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