#Corona: Hamburg schränkt Veranstaltungen ein

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Am 11. März hat die Justizbehörde eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde veröffentlicht, nach der vom 13. März bis 30. April alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt werden. Wir halten euch auf dem Laufenden, welche Veranstaltungen betroffen sind.

Staatliche Theater stellen Spielbetrieb ein

Foto: Thies Raetzke

In der Allgemeinverfügung wird einzig der Große Saal der Elbphilharmonie explizit erwähnt:

Besucher der Elbphilharmonie besuchen dort neben dem Großen und Kleinen Saal sowie den Kaistudios insbesondere die Plaza-Ebene. Dort kommen alle Besucher auf engem Raum zusammen, insbesondere in den Fahrstühlen und auf der Rolltreppe. Darunter befinden sich viele Touristen aus der ganzen Welt, von denen viele nicht registriert sind oder rückverfolgt werden können. Vor einer Veranstaltung im Großen Saal kommen besonders viele Personen gleichzeitig hinzu. Eine Reduzierung gerade dieser Besucher erreicht den Zweck, eine Ansammlung vieler Personen an diesem Ort zu vermeiden, am ehesten. Aus diesen Erwägungen wird der Große Saal der Elbphilharmonie (2.100 Plätze) als Spielstätte geschlossen, da hier sowohl ein signifikant höherer Anteil von Nicht-Metropolregion-Besuchern als auch eine Vielzahl unterschiedlicher Vertriebswege eine individuelle Risikobewertung der jeweiligen Veranstaltung erschweren.

Das Haus erklärte inzwischen per Pressemitteilung, dass die Behörde für Kultur und Medien ergänzend mitgeteilt habe, dass Elbphilharmonie, Laeiszhalle, Hamburgische Staatsoper, Deutsches Schauspielhaus, Thalia Theater und Kampnagel im selben Zeitraum den Spielbetrieb einstellen. Davon seien auch alle Veranstaltungen in Elbphilharmonie und Laeiszhalle betroffen. Die Plaza der Elbphilharmonie bleibt zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich.


Frühlingsdom abgesagt

Foto: pixabay / CC0

Die Allgemeinverfügung betrifft auch den Frühjahrsdom, der vom 27. März bis zum 26. April stattfinden sollte. 

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