§ 175 • HEIKO MAAS LEGT ECKPUNKTEPAPIER VOR

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„Aufhebegesetz" soll das von rund 50.000 nach dem § 175 Verurteilten oder deren Angehörigen lang erwartete Papier heißen, das ihnen ihre Würde zurückbringen soll. Wenn es so kommt, wie offenbar nun von Bundesjustizminister Heiko Maas vorbereitet.

Foto: Werner Schuering /BMJV

Die Tagesschau meldet exklusiv, dass ihr Eckpunkte des Entwurfs vorlägen und dieser bereits in der kommenden Woche den Fraktionen vorgelegt würde. Es sieht vor, zum Beispiel Männer, die bei Verurteilung zwischen 14 und 18 Jahren alt waren und einvernehmlichen Sex hatten zu rehabilitieren. Auch Urteile gegen Erwachsene und Männer über 16 werden berücksichtigt. 

Entschädigen will Maas die Opfer auf drei verschiedenen Wegen. 

1. Individual-Entschädigung

Klassische finanzielle Aufrechnung von Freiheitsentzug, Geldstrafen und Kosten des Verfahrens.

2. Entschädigungsfonds

Ist es nicht mehr möglich, erforderliche Nachweise der teilweise 60 Jahre zurückliegenden Urteile zu beschaffen, kann aus diesem Fonds pauschal entschädigt werden. 

3. Kollektiventschädigung

Die Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld, die schon als Kollektiventschädigung für die homosexuellen Opfer des Naziregimes installiert wurde, könnte als Zeichen gegenüber den bereits verstorbenen Opfern finanziell bessergestellt werden. 

Während Heiko Maas noch am Eckpunktepapier arbeitet hat die Redaktion aus gut informierten Kreisen erfahren, dass die Bundestagsfraktion der Linken und deren queerpolitischer Sprecher Harald Petzold bereits einen fertigen Gesetzentwurf zur Rehabilitation, der die genannten Punkte umsetzt vorliegen haben. Er soll in der kommenden Woche vorgestellt werden. Auf die sonst üblichen parteipolitischen Rangeleien wollen die Linken wohl angesichts der Wichtigkeit des Themas verzichten.

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