BERLIN MIT BUNDESRATSINITIATIVE?

Heute entscheidet das Berliner Abgeordnetenhaus über einen Antrag von SPD, Grünen und Die Linke, der das Land Berlin auffordert, eine Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen.

Artikel 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Damit soll klargestellt werden, dass auch Lesben, Schwule und Transgender den Schutz des Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 GG genießen.

Kritik übten FDP und CDU. Der offen schwule CDU-Abgeordnete Sascha Steuer hält die Vorgehensweise laut „Tagesspiegel“ für Effekthascherei zur CSD-Saison. Die FDP sieht Klärungsbedarf bei der Definition des Begriffs „sexuelle Identität“. Sie sieht schon Pädophile und Sodomisten vom Grundgesetzt geschützt.

Der LSVD, der die Kampagne „www.artikeldrei.de“ lancierte, die wiederum der rote Faden fast aller diesjährigen CSD-Mottos ist, begrüßte den Vorstoß ausdrücklich. •ck

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