Kampagne: Nach „Ehe für alle” jetzt „Grundgesetz für alle”!

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Die queeren Aktivist*innen Josefine Liebing, Christian Gaa und Sören Landmann fordern lautstark eine Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 3 zum Schutz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen, asexuellen und queeren Menschen vor Ausgrenzung und Diskriminierung. Hierfür gründeten sie einen Runden Tisch mit bundesweit agierenden Menschenrechtsorganisationen, um in 2020 eine Kampagne ähnlich der „Ehe für alle”-Kampagne auf die Beine zu stellen.

„Nach der EHE FÜR ALLE, der Anerkennung von ‚divers’ als dritten Geschlechtseintrag und einem Teilverbot von Konversionsverfahren ist die Zeit längst reif für ein Grundgesetz für Alle. Unsere Verfassung schützt in Artikel 3, Absatz 3 Menschen aufgrund verschiedenster Merkmale. Einen Schutz von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten sucht man dort bisher allerdings vergeblich. Gerade vor dem Hintergrund der Homosexuellenverfolgung in der jüngeren deutschen Geschichte ist das fahrlässig und absolut nicht nachvollziehbar.“

Josefine Liebing

„Unser Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage, um die Freiheit aller Menschen zu schützen und sie vor ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen zu bewahren. Wir fordern, diesem Anspruch endlich auch gesamtgesellschaftlich gerecht zu werden und nachzuholen, was seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 versäumt wurde: Die Sicherung des Diskriminierungsschutzes von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten durch eine konkrete Benennung unter Artikel 3, Absatz 3. Es ist wichtig keine weitere Zeit zu verlieren.“

Christian Gaa

„Menschen der queeren Community erfahren bis heute in den unterschiedlichsten Lebensbereichen Diskriminierung. Sei es bei der Blutspende, in Bezug auf ihre körperliche Unversehrtheit, bei der Familiengründung oder bei der Selbstbestimmung über ihren Geschlechtseintrag. Vor dem Hintergrund des Erstarkens von rechtspopulistischen Parteien in jüngster Zeit muss es nun allerhöchste Priorität für alle Demokrat*innen sein, die mühsam erkämpften Freiheiten und Menschenrechte unserer queeren Mitmenschen durch eine Ergänzung des Grundgesetzes sturmfest zu machen.“

Sören Landmann

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