ARTIKEL DREI GRUNDGESETZ

Die Zahl Drei bewegt die Szene schon das ganze Jahr. Schwule und Lesben fordern auf Initiative des LSVD, den Artikel Drei des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern. Das wollen jetzt auch drei Bundesländer.

Berlin, Bremen und Hamburg haben in ihren Landesparlamenten eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs 3 des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Interessant ist, dass mit Hamburg auch erstmalig eine CDU-Beteiligung an dieser Forderung Wirklichkeit geworden ist, steht doch die Bundespartei gerade am Beginn von Koalitionsverhandlungen mit einem Partner, der schon lange die Bürgerrechte auf seine gelben Fahnen schreibt.

Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärt:

„Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal ‚sexuelle Identität’. Die Initiative wird von Regierungen getragen, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind. Diese überparteiliche Initiative setzt ein starkes Signal für den Bundestag, sich des Themas anzunehmen und die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung des Parlamentes zu setzten.

Die gemeinsame Bundesratsinitiative ist auch ein wichtiges Signal für die Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Wir erwarten, dass die CDU/CSU und die FDP dieses Signal in ihrem Koalitionsvertrag aufgreifen.

Bislang fehlt im Deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal ‚sexuelle Identität’ nicht mit aufgeführt ist.“

Es bleibt spannend. Schwule und Lesben werden sehr genau beobachten, wie die neuen politischen Konstellationen ihre Rechte voranbringen. •ck

Internet: ARTIKEL DREI - EINE INITIATIVE DES LSVD

Back to topbutton