HAMBURG GESCHLOSSEN FÜR ARTIKEL 3

In der heutigen Bürgerschaftssitzung im Bundesland Hamburg wird ein durch alle Parlamentsfraktionen eingebrachter Antrag wohl einstimmig zu einer Bundesratsinitiative für eine Grundgesetzänderung führen, die die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes fordert.

Die regierende Koalition aus CDU und „Grüner alternativer Liste“ (GAL), als auch die beiden Oppositionsparteien DIE LINKE und SPD haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der das Ziel hat, „eine Bundesratsinitiative einzureichen mit dem Ziel, die Differenzierungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen.“

Bereits im Juli hatte die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in neuer Fassung nun von allen anderen Parteien unterstützt wird:

„Hamburger Initiative zur Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität.

Artikel 3 Grundgesetz, welcher die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz normiert, enthält auch eine Aufzählung von speziellen Benachteiligungsverboten. In der geltenden Fassung heißt es in Absatz 3 Satz 1, dass niemand wegen „sei-nes Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer „Behinderung“ ist bei der letzten Verfassungsänderung 1994 ergänzt worden.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen stehen bislang nicht unter dem besonderen Schutz von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Die europäische Grundrechtscharta, der Deutschland im Rahmen des Lissabonvertrages bereits zugestimmt hat, sowie das Allgemeine Gleichstellungsgesetz sehen das Merkmal der Sexuellen Identität dagegen vor. Deshalb ist die entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes schlüssig und richtig.

Die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben ist nicht allein durch die Änderung des Grundgesetzes zu erreichen. Deswegen wird Hamburg weiter auf eine volle rechtliche Gleichstellung im Lebenspartnerschaftsgesetz hinwirken und entsprechend im Bundesrat abstimmen.“

blu wünscht sich bundesweiten Konsens in diesem Thema. •ck

Internet: DIE LSVD-KAMPAGNE IM WELTNETZ

Back to topbutton