CDU UND FDP WOLLEN WEITER DISKRIMINIEREN

Bei der heutigen öffentlichen Beratung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ging es um die Gesetzesentwürfe zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Alte Gräben wurden zementiert.

Während die Oppositionsparteien und ihre Gutachter die rechtliche Notwendigkeit der Grundrechteabsicherung vertraten und dabei auch EU-Recht anführten, empfahlen die Gutachter von FDP und CDU/CSU dem Bundestag, keine Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen. Vielmehr solle sich der Bundestag den Spielraum zur „Differenzierung“ erhalten. Dies bedeutet im Klartext, dass die Diskriminierung von Schwulen und Lesben bestehen bleiben soll.

Besonders widerwärtig die Begründung eines CDU-Sachverständigen, der gegen ein Diskriminierungsverbot für Homosexuelle plädierte, um Rücksicht auf die Integration der Muslime in Deutschland zu nehmen. •ck

Dazu kommentiert Axel Hochrein, Sprecher des LSVD:

„Die Gegner der Verfassungsinitiative, die von Union und FDP bestellten Gutachter, zeigten kaum verholen ihre Absichten: Lesben und Schwule sollen nicht gleichberechtigt sein. Ihr ausdrücklicher Rat: Der Bundestag solle sich den Spielraum zur „Differenzierung“, also zur Diskriminierung, erhalten. Ein Gutachter verstieg sich sogar zu der Aussage, die Aufnahme von Lesben und Schwulen ins Grundgesetz würde die Integration der Muslime in unserem Land erschweren.

Es sind nicht zuletzt diese Formen der Erwägungen und kaum kaschierten Vorurteile, die deutlich machen: Wir brauchen eine Verfassung, die sich klar gegen Lesben- und Schwulenfeindlichkeit ausspricht.“

Internet: WWW.ARTIKELDREI.DE

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