RECHTSAUSSCHUSS PRÜFT GESETZENTWÜRFE

Zur öffentliche Beratung der Gesetzentwürfe zur Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am kommenden Mittwoch erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wir begrüßen die Gesetzesanträge zur Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ mit Nachdruck. In der Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen und Transgender. Das hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der Betroffenen. Der Bundestag ist aufgefordert, sich endlich klar zu einem gleichberechtigten Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu bekennen.

Der LSVD hat für die Forderung nach Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes breite gesellschaftliche Unterstützung erhalten. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte befürwortet diese Ergänzung ausdrücklich.

Die Verfassungsinitiative ist im Bundestag von den Fraktionen SPD, Linken und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht worden. Auf Länderebene wird die Forderung von Regierungen getragen, an denen CDU und FPD beteiligt sind. Wir appellieren daher an alle im Bundestag vertretenen Parteien, die Forderung nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz zu unterstützen.“

•Quelle: LSVD / Axel Hochrein

Internet: WWW.ARTIKELDREI.DE

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