🏳️‍🌈 Update: Estland sagt JA zur Ehe für alle! 🏳️‍🌈

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Foto: Raigo Pajula / AFP

Als weltweit 35. Land entscheidet sich Estland für die Ehe für alle. Am 20. Juni stimmte das estnische Parlament mit 55 zu 34 Stimmen für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Der Beschluss wird ab 2024 in Kraft treten.

Sie sei stolz auf ihr Land, schrieb Ministerpräsidentin Kaja Kallas – ihre Regierung überstand mit der Abstimmung im Parlament auch ein Misstrauensvotum, das an den Gesetzesentwurf geknüpft war – auf Twitter.

Quelle: https://twitter.com/kajakallas

„Wir bauen eine Gesellschaft auf, in der die Rechte aller respektiert werden und die Menschen frei lieben können.“

Ehe für alle im Baltikum

Während Estland ab 2024 eine Lücke in der Gleichstellung queerer Paare schließt, sind die beiden anderen baltischen Länder Litauen und Lettland – obwohl ebenfalls seit Jahrzehnten Mitglied der Europäischen Union – noch nicht ganz so weit.

Litauen

Gegenwärtig erkennen die litauischen Gesetze homosexuelle Beziehungen nicht an. In Artikel 38 der litauischen Verfassung heißt es immer noch: „Die Ehe wird im freien gegenseitigen Einverständnis von Mann und Frau geschlossen.“ Ein Gesetzesvorhaben zur rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften war im Frühjahr 2021 gescheitert (männer* berichtete). Für die überwiegende Mehrheit in dem kleinen, mehrheitlich katholisch geprägten Land ist das auch gut so. 2019 sprachen sich 70 Prozent der litauischen Bevölkerung gegen eine rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen aus.

Foto: Petras Malukas / AFP

Am 23. Mai dieses Jahres verabschiedete der litauische Seimas in erster Lesung einen Gesetzesentwurf, der zumindest die Legalisierung eingetragener Lebenspartnerschaften vorsieht. 60 Abgeordnete stimmten dafür, 52 dagegen und drei enthielten sich bei der Abstimmung. 

Lettland

Auch in Lettland ist die Ehe für alle verboten. Homosexuelle Paare müssen für eine rechtliche Anerkennung ihrer Beziehung vor Gericht gehen. Ein Richter prüft in einer Einzelfallentscheidung, ob die Beziehung als familiäre Beziehung einzustufen ist.

Im vergangenen Jahr hatte ein lettisches Gericht den rechtlichen Status der Beziehung eines homosexuellen Paares zum ersten Mal offiziell anerkannt. Ein Richter eines Verwaltungsbezirksgerichts hatte dem öffentlichen Rundfunk Lettlands LSM zufolge entschieden, dass zwischen einem gleichgeschlechtlichen Paar „eine öffentliche Rechtsbeziehung“ besteht, und damit die familiäre Beziehung zwischen den Klägern im Sinne des 110. Artikels der Verfassung anerkannt. In diesem Artikel heißt es, dass der Staat sowohl die Ehe – eine Verbindung zwischen Mann und Frau – als auch die Familie, die Rechte der Eltern und die Rechte des Kindes schützen und unterstützen muss. Nach Ansicht des Richters fallen auch homosexuelle Paare unter den Familienbegriff, da zwischen den Partnern enge persönliche Bindungen bestehen, die auf Verständnis und Respekt beruhen. Wie LSM schrieb, kam das Gericht zu dem Schluss,

„dass der Staat seiner Pflicht immer noch nicht nachgekommen ist, nämlich dass weder das Gesetz über die Eintragung des Personenstandes noch ein anderes Gesetz den relevanten rechtlichen Rahmen festgelegt hat“.

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