Als erstes Land der Welt: Sechs Optionen beim Geschlechtseintrag in Österreich

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Im Zentralen Personenstandsregister in Österreich (ZPR) kann künftig zwischen „weiblich“, „männlich“, „divers“, „inter“, „offen“ und der kompletten Löschung des Eintrags gewählt werden – allerdings stehen diese Optionen nur intergeschlechtlichen Menschen zur Verfügung. Aktivist*innen kritisieren, dass nicht-binäre oder transgeschlechtliche Menschen davon ausgenommen sind.

Der neue Erlass zum dritten Geschlecht wurde diesen Mittwoch vom österreichischen Innenministerium bekannt gegeben. Für Aktivist*innen ist er zwar ein Erfolg, doch ist noch nicht jedes Ziel erreicht. Wer künftig einen der neuen Einträge wählen möchte, muss ein Fachgutachten vorlegen. Darin muss eine körperliche Variante der Geschlechtsentwicklung belegt werden.


Nur wenige Forderungen umgesetzt

Der Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) bezeichnete den Erlass in einer Pressemitteilung als „Teilerfolg“. Viele der Forderungen, die im Juni von 64 Organisationen in einem offenen Brief an Innenminister Karl Nehammer überbracht wurden, seien unerfüllt geblieben. So wurde zum Beispiel gefordert, eine Änderung ganz ohne Gutachten zu ermöglichen – eine Selbstauskunft beim Standesamt hätte ausreichen sollen.

Dazu kam es leider nicht. Positiv ist: Retraumatisierungen durch die Gutachten könnten vermieden werden, so VIMÖ. Denn die Gutachten für die Berichtigung des Geschlechtseintrages müssen nicht von den Expert*innen in den sogenannten, von VIMÖ als „ominös“ bezeichneten, VdG-Boards ausgestellt werden. Es reicht künftig, bereits früher angefertigte Gutachten einzureichen.

Noch eine Forderung, die ignoriert wurde: Der dritte Geschlechtseintrag hätte allen Menschen offen stehen sollen, unabhängig ihrer individuellen körperlichen Geschlechtsmerkmale. Auch dies wurde nicht umgesetzt. VIMÖ kritisiert dann auch eine „Fixierung auf körperliche Geschlechtsmerkmale und deren Pathologisierung“ in dem neuen Erlass.

Tobias Humer von VIMÖ mahnte an:

„Außerdem steht es Eltern von intergeschlechtlichen Kindern nicht offen, auch einen 'weiblichen' oder 'männlichen' Eintrag für ihr Kind zu wählen – was den Druck auf 'vereindeutigende' Operationen erhöhen könnte“

Während Anton Wittmann von der HOSI Salzburg erklärte:

„Wir begrüßen, dass mit dem neuen Erlass nun teilweise keine weiteren medizinischen Begutachtungen mehr notwendig sein sollen. Gleichzeitig bleiben jedoch pathologisierende Diagnosen die Voraussetzung. Hier wurde eine große Chance vertan, allen Menschen, die sich in dem binären Geschlechterbild nicht wiederfinden, einen alternativen Geschlechtseintrag zu ermöglichen“

Die Grünen-Politikerin Ewa Ernst-Dziedzic versprach derweil, weiterzukämpfen:  

„Der nächste Schritt muss sein, diese Optionen auch für trans* Personen zu öffnen und unnötige Hürden beim Personenstandswechsel abzubauen.“

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