Bosnien und Herzegowina: 🌈 Hass ist keine Meinung

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Erstmals in der Geschichte von Bosnien und Herzegowina hat ein Gericht Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität anerkannt. Am 4. April entschied ein Gericht in Sarajewo zugunsten von Aktivist*innen, die gegen eine ehemalige Abgeordnete des Stadtrats von Sarajewo geklagt hatten. Diese hatte im Jahr 2019 auf Facebook dazu aufgerufen, „Menschen wie diese“ vom Rest der Gesellschaft zu separieren.

Als die LGBTIQ*-Community in Bosnien und Herzegowina 2019 öffentlich ankündigte, die erste Pride-Veranstaltung in der Geschichte der Föderation von Bosnien und Herzegowina ausrichten zu wollen, war die Abgeordnete im Rat des Kantons Sarajevo Samra Ćosović Hajdarević gar nicht erfreut. Die konservative Politikerin postete auf Facebook eine an den „Staat“ gerichtete Hetzschrift, in der sie gegen „so genannte Pride-Märsche, die darauf abzielen, den Staat und sein Volk zu zerstören“, wetterte.

„Jeder hat das Recht, sein Leben so zu leben, wie er will, aber wir haben auch das Recht zu wählen, mit wem wir leben wollen“, schrieb Hajdarević. Und weiter:

„Ich möchte, dass ‚Menschen wie diese‘ isoliert und von unseren Kindern und der Gesellschaft ferngehalten werden. Sollen sie doch woanders hingehen und eine Stadt, einen Staat und ein Gesetz für sich und ihre eigenen Rechte schaffen, die ihnen niemand streitig machen kann. Aber NICHT hier!“

Hass ist keine Meinung

Wie die Zeitschrift Dneveni avaz berichtete, bestätigte das Stadtgericht von Sarajevo nach einem drei Jahre andauernden Verfahren, dass die ehemalige Abgeordnete Hajdarević „das Recht auf Gleichbehandlung von LGBTIQ-Mitgliedern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale verletzt“ hat.

Während Kritik oder negative Kommentare über LGBTIQ*-Personen oder den Pride noch unter die Meinungsfreiheit fallen könne, so das Gericht in der Urteilsverkündung am 4. April, handele es sich

bei der öffentlichen Forderung nach Isolation, Segregation und Entfernung von Personen aus der Gesellschaft aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität eindeutig um Hassrede.

Dieses wegweisende Urteil des Gerichts ist nach Angaben von RFE/RL zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch schafft es einen Präzedenzfall im Kampf gegen Hassrede, weil erstmals bestätigt wird, dass „Hassreden und Aufrufe zu Gewalt in sozialen Netzwerken, insbesondere von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Politikern, nicht zulässig sind und sanktioniert werden können“, freut sich Lejla Huremović aus dem Organisationskomitee der BiH Pride Parade in einer Pressemitteilung

„Möge dieses Urteil, ganz im Geiste der diesjährigen BiH Pride Parade, die am 25. Juni stattfindet, alle daran erinnern, dass jede Hassrede und jeder Aufruf zur Gewalt gemeldet wird und dass wir dieselben oder ähnliche Urteile erwarten werden.“

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