Kenias Richter verbieten Analuntersuchungen bei Schwulen

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Am Berufungsgericht in Nairobi wurden am Donnerstag erzwungene Analuntersuchungen bei Schwulen für rechtswidrig erklärt. Ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Entkriminalisierung von Homosexualität in Kenia. Für Aktivisten ist das Urteil dennoch ein „bedeutender Erfolg“.

Foto: facebook.com/NGLHRC

„Wir sind dankbar dafür, dass das Berufungsgericht die Bürgerrechte der Kenianer zur höchsten Priorität erklärt hat“, äußerte sich Njeri Gateru, Vorsitzende der Rechtsabteilung der National Gay & Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), nach der Urteilsverkündung am Donnerstag in Nairobi. „Die Richter haben hiermit klargestellt, dass wir alle es verdienen, mit Würde und unter Wahrung unserer Grundrechte, wie sie die kenianische Verfassung festschreibt, behandelt zu werden. Die Erniedrigung und der Schmerz, die die überflüssigen Analuntersuchungen angerichtet haben, werden unsere Klienten für den Rest ihres Lebens begleiten. Dennoch finden wir es ermutigend zu sehen, dass unsere Verfassung ihrem Grundsatz gerecht wird, dass alle Kenianer ein Recht auf Menschenwürde haben.“

Mit den Klienten meint Gateru zwei schwule Männer, die im Jahr 2015 südwestlich von Mombasa in Kwale County mit dem Verdacht auf homosexuelle Umtriebe festgenommen worden waren. Gleichgeschlechtlicher Sex unter Männern ist in Kenia gesetzlich verboten und wird mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Zum Nachweis ihrer „Unzucht“ wurden die Verhafteten Zwangsuntersuchungen unterzogen, zu denen neben einem HIV-Test auch eine anale Inspektion gehörte, bei der die Männer sich mit gespreizten Beinen auf eine Liege legen mussten, woraufhin ihnen ein Mediziner Instrumente ins Rektum einführte. Anale Zwangsuntersuchungen sind in Kenia seit Jahren ein Streitpunkt zwischen Politikern und queeren Aktivisten. Die NGLHRC hatte die beiden Männer aus Kwale in einem entsprechenden Rechtsstreit vertreten, dessen Folge das aktuelle Urteil ist. Die Richter am Berufungsgericht erklärten darin anale Zwangsuntersuchungen für illegal. Derweil läuft in Kenia weiterhin ein Prozess, der die Abschaffung des Homosexualitätsverbotsparagraphen 162 fordert (blu berichtete). 

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