„Großer Optimismus“ beim Kläger, der die EU-weite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen fordert

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EU-Generalanwalt Melchior Wathelet hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg empfohlen, die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehepartner EU-weit anzuordnen. Diese Empfehlung folgt auf eine Klage, die Adrian Coman und sein Mann Claibourn Robert Hamilton 2013 angestrengt hatten (blu berichtete). Wenn der Europäische Gerichtshof Wathelets Beurteilung folgt, würde das einen Triumph für verheiratete Homopaare in ganz Europa bedeuten. 

Foto: facebook.com/adrian.coman

Melchior Wathelets Empfehlung ist ein positives Signal, denn den Beurteilungen von Generalanwälten wird am Europäischen Gerichtshof in der Regel Folge geleistet. Der belgische Rechtswissenschaftler brachte seine Empfehlung an die Richter vor der Presse folgendermaßen auf den Punkt: „EU-Mitgliedsstaaten steht es zwar frei, Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts zu autorisieren oder nicht, sie dürfen aber nicht die Aufenthaltsfreiheit von EU-Bürgern behindern, indem sie deren gleichgeschlechtlichen Ehepartnern, die nicht aus EU-Ländern stammen, ein dauerhaftes Bleiberecht verwehren.“

Das bedeutet im Klartext, dass EU-Länder, die keine Ehe für alle haben (und das sind von 28 immerhin noch 15), trotzdem gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die in anderen Ländern geschlossen wurden. Was wiederum bedeutet, dass Ehepartnern aus Nicht-EU-Ländern ein Bleiberecht in den Heimatländern ihrer europäischen Partner zusteht. Genau darum ging es dem aus Rumänien stammenden Adrian Coman bei seiner Klage. Coman stammt aus Rumänien. Er heiratete seinen amerikanischen Mann Claibourn Robert Hamilton 2010 in Belgien. 2013 beantragte er in seiner Heimat das Bleiberecht für Claibourn und bekam eine Absage. Die Absage war der Beginn eines Gerichtsmarathons, der nun in die Endrunde geht. Coman äußerte bei Facebook nach Wathelets Empfehlung „großen Optimismus“ in Bezug auf einen Sieg.  

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