Schweiz: „Ehe für alle“ tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

by

Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz ab dem 1. Juli nächsten Jahres heiraten, teilte der Schweizer Bundesrat mit. In seiner Sitzung am 17. November hat der Bundesrat nach der amtlichen Feststellung des Abstimmungsergebnisses beschlossen, die Vorlage zur „Ehe für alle“ auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

Mit deutlicher Mehrheit hatte sich die Schweizer Bevölkerung in einer Volksabstimmung am 26. September 2021 für die „Ehe für alle“ ausgesprochen. Knapp zwei Drittel stimmten der Initiative zu, womit die Schweiz als eines der letzten Länder Westeuropas die Homo-Ehe legalisiert hat (wir berichteten).

Zweistufiges Verfahren

Der Schweizer Bundesrat hat eine zweistufige Inkraftsetzung beschlossen. Laut einer Medienmitteilung soll eine einzelne Bestimmung (Art. 9g Abs. 2 SchlT ZGB) bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Homosexuelle Paare, die im Ausland geheiratet haben, können ihren Status ab 1. Januar 2022 anerkannt bekommen. Zuvor galten im Ausland geschlossene Ehen in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft.

Das eigentliche Gesetz tritt sechs Monate später in Kraft. Folglich können gleichgeschlechtliche Paare ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Die Vorbereitungen für die Eheschließung können bis zu diesem Datum eingereicht werden, fügte die Regierung hinzu. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung der Partner*innen gegenüber dem Standesamt.

Ab dem 1. Juli 2022 werden keine eingetragenen Partnerschaften mehr erlaubt sein. Paaren steht dann einzig die Ehe offen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden.

Back to topbutton