Sieg für Meinungsfreiheit

In Österreich endete gestern ein jahrelanger Rechtsstreit mit einem Freispruch für den Angeklagten. Im Ehrenbeleidigungsverfahren, das der Ex-ÖVP-Abgeordnete Walter Tancsits gegen den Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, Kurt Krickler, angestrengt hatte, verkündeten die Richter des Oberlandesgerichts Wien gestern den Freispruch. Krickler hatte im Zusammenhang mit der Weigerung der ÖVP, die wegen ihrer Homosexualität verfolgten NS-Opfer ins Opferfürsorgegesetz aufzunehmen, in einer Presseaussendung im März 2005 gemeint, die ÖVP vertrete damit „eindeutig nationalsozialistisches Gedankengut“ und: „Es ist eine Schande für dieses Land, dass auch heute noch geistige Nachfahren der braunen Nazi-Schergen wie Tancsits im Parlament sitzen!” Tancsits klagte daraufhin wegen übler Nachrede und auf Entschädigungszahlung nach dem Mediengesetz.

„Der heutige Freispruch ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte in Österreich“, kommentiert HOSI-Chef Krickler das Urteil (...) Denn auch in diesem Fall ging es uns ja um politische Kritik an der Haltung der ÖVP, und nicht darum, einen Abgeordneten in seiner persönlichen Ehre herabzusetzen.”

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