GEDENKEN MUSS AUCH KONSEQUENZEN HABEN

Gestern gedachten Politik und Gesellschaft den Opfern der Nazizeit. Grund, darauf hinzuweisen, dass Schwule und Lesben in der Bundesrepublik noch bis 1969 unter dem Nazi-Strafrecht litten.

Dazu erklärt Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Gedenken muss auch Konsequenzen haben. Heute gedenken wir aller Opfer des Nationalsozialismus: der Opfer des Holocausts an den europäischen Juden, des Völkermordes an Sinti und Roma und der Menschen, die als politische Gegner, als Homosexuelle oder aus vielen anderen Gründen verfolgt, eingesperrt und ermordet wurden.

Dabei darf auch nicht vergessen werden: Das Nazi-Strafrecht gegen Homosexuelle bestand in der Bundesrepublik noch jahrzehntelang fort. Der von den Nationalsozialisten 1935 massiv verschärfte Homosexuellen-Paragraf 175 blieb in der NS-Fassung bis 1969 unverändert in Kraft. Die Verfolgung durch Polizei und Justiz ging ungebrochen weiter. Es gab im demokratischen Staat über 50.000 Verurteilungen Homosexueller nach Nazi-Recht. Das ist ein monströser Schandfleck unserer Demokratie. Dieses dunkle Kapitel muss endlich aufgearbeitet werden. Wir fordern die Aufhebung der Unrechtsurteile sowie die Rehabilitierung und Entschädigung der in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verfolgten Menschen.“ •ck

Internet: AUSSTELLUNG IM SCHWULEN MUSEUM BERLIN

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