LSU KRITISIERT CDU-GENERALSEKRETÄR

‎Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) sind empört über das Interview des CDU-Generalsekretärs Hermann Gröhe mit der „Saarbrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe), in dem er sich für die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe, insbesondere im Adoptionsrecht, ausgesprochen hat:

Die LSU empfiehlt Herrn Gröhe, das Grundgesetz genauer zu studieren: In Artikel 3, Absatz 1 ist festgehalten: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Das Bundesverfassungsgericht hat folgerichtig in seinem jüngsten sowie in einem früheren Urteil aus 2009 festgestellt: „Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird“. Eine „Ungleichbehandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt“.

Gleichgeschlechtliche Paare erfahren bis heute solche Benachteiligungen nach geltendem Recht sowohl beim Adoptionsrecht als auch bei der Einkommenssteuer. Zwei Männer und zwei Frauen, die eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, übernehmen füreinander Verantwortung mit allen Pflichten, aber ohne alle Rechte wie in einer Ehe zwischen Frau und Mann. Für die LSU ist dies ein Skandal.

Auch für die LSU steht beim Adoptionsrecht das Kindeswohl an erster Stelle.

Wer dieses jedoch wie Hermann Gröhe allein von der Existenz zwei verschiedengeschlechtlicher Elternteile abhängig macht, verkennt die Realität und beleidigt die Erziehungsleistung engagierter alleinerziehender Mütter und Väter ebenso wie die adoptionswilliger Männer- und Frauenpaare.

Die sexuelle Identität sagt nichts über die künftige Erziehungsleistung und gelebte Familienwerte aus, sondern wie bei jeder Adoption kommt es auf ausschließlich die persönliche Eignung als adoptierende liebende und verantwortungsvolle Eltern an. Dieser Zusammenhang ist mittlerweile wissenschaftlich fundiert nachgewiesen. Dass Hermann Gröhe Heterosexuellen allein aufgrund ihrer sexuellen Identität einen Freibrief für gute Kindererziehung ausstellt und Lesben und Schwulen nur aufgrund ihrer Homosexualität generell eine Absage erteilt, ist absurd.

Insofern begrüßt die LSU die Initiative des Koalitionspartners FDP, an der Forderung nach Gleichstellung sowohl im Adoptionsrecht (neben der Stiefkindadoption) als auch im Steuerrecht (Einkommenssteuer) festzuhalten. Hier erwartet die LSU einen Ruck in ihrer Mutterpartei.

Ebenso begrüßt die LSU das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am Dienstag entschieden hat, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht mehr schlechter gestellt werden dürfen als heterosexuelle Ehepaare. Karlsruhe hatte bereits im letzten Jahr geurteilt, dass die grundlose Benachteiligungen von Homo-Paaren gegen das Grundgesetz verstoßen.

Internet: WWW.LSU-ONLINE.DE

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