#Kommentar • Tag der Menschenrechte feiert Gesinnungsdiktatur des Humanismus

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Tja. Wer sich gefreut hatte auf eine Abrechnung mit Anstand, Sitte und dem beständigen Streben nach Verbesserung des Wohles aller, der ist leider einer Clickbaiting-Falle des Autors auf den Leim gegangen. Aber gehen Sie nicht. Die gute Seite der Menschheit hat Kekse. Für alle. 

Foto: gemeinfrei / CC0

30 Menschenrechte

Zunächst das trockene Gerüst der wohl wichtigsten Entscheidung der UN seit man sich zur UN entschieden und sie gegründet hat.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln, beschlossen von den Vereinten Nationen in der Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948. Sie sind eine unverbindliche Willenserklärung der Unterzeichnerstaaten und bestehen aus zwei Abschnitten:

Die Formulierungen der 30 Artikel, zum Beispiel zu Ehe und Familie (Artikel 16) oder Diskriminierungsschutz (Artikel 2) können in ihrer Interpretation sowohl soziopolitischen als auch zeitgeistlichen Veränderungen unterliegen. So sind zum Beispiel Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts 1948 wohl kaum mitgedacht worden, sehr wohl aber heute in vielen Ländern selbstverständlicher Teil der Übersetzung des in der Erklärung formulierten Ideals in die gesellschaftliche Realität. Ähnlich verhält es sich mit dem Verbot von Diskriminierung  

Diskriminierungsverbot: Queers mitgedacht 

Der analog im deutschen Grundgesetz in Artikel 3 nur wenige Monate spater (8. Mai 1949) umgesetzte Artikel 2 spricht allen Menschen das Recht auf ein diskiminierungsfreies Leben zu. 

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Die Aufzählung von möglichen Diskriminierungsmerkmalen ist dabei durch die Nutzung der Worte „etwa nach“, sowie „und sonstiger“ als nicht vollständig formuliert worden. Sie soll vielmehr die Aussage, dass jeder Mensch nicht wegen dessen was ihn als Individuum definiert, diskriminiert und benachteiligt werden darf, durch allgemein bekannte Beispiele verständlich machen. Das entbindet uns als Souverän des Staatsgebildes Deutschland nicht davon, über Verbesserungen nachzudenken und dafür einzutreten:

Foto: S. Ahlefeld

Unser Schwerpunkt zur Grundgesetzerweiterung Artikel 3

Die Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Orientierung/Identität bleibt eine, wenn nicht sogar die wichtigste gemeinsame Aufgabe der queeren Communities und ihrer Verbündeten im sich deutlich zuspitzenden Kampf gegen den Ungeist des vergangenen Jahrhunderts. Jener Ungeist, der so schrecklich und grauenvoll über die Welt fegte, dass 48 teils verfeindete Länder am 10. Dezember 1948 etwas vorher undenkbar Wundervolles taten: Sich der Vision eines universellen Rechts der Vernunft für jeden Erdenbürger zu verpflichten. 

Vernunft vs. Glaube?

Ist diese Zwischenüberschrift blasphemisch oder ehrabschneidend gegenüber Gläubigen? Für sich genommen nicht, denn Vernunft und Glaube schließen sich nicht aus. Selbst wenn sie es tun, ist das Privatsache des Gläubigen. 

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ (Artikel 18)

Die Negierung dieses Rechtes und die Verunglimpfung Gläubiger sind eine Unsitte unserer Zeit. 

Menschenrechte vs. Gottes Worte

Weite Teile der Organisation des Papstes, die reichen Bible-Belt-Evangelikalen und orthodoxe christliche Fundamentalisten versuchen wo sie können, genau wie die durch staatliche Konstrukte mächtigen und zur Unkenntlichkeit pervertierten Strömungen des Islamismus (Wahabismus / Chomeinismus), ihr Freiheitsrecht über das aller anderen zu stellen. Das darf nicht hingenommen werden.

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Nu(h)r noch Punkt. Und Eleanor Roosevelt:

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum Nachlesen

Die offizielle Website der UN-Resolution 217 A

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