Europäischer Gerichtshof verurteilt LGBTIQ*-Diskriminierung in Russland

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Die RichterInnen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) in Straßburg gaben am Dienstag drei Klägern Recht, die in Russland die Registrierung von LGBTIQ*-Organisationen angestrebt hatten, aber von den dortigen Behörden abgewiesen worden waren. Für das Gericht ein klarer Fall von Diskriminierung. Es wurden Geldstrafen verhängt. 

Foto: Wikimedia Commons / Adrian Grycuk / CC-BY-SA-3.0-PL

Der ECHR bezog sich bei seinen Urteilen auf die Artikel 6 (Recht auf ein gerechtes Verfahren), 11 (Recht auf Versammlungsfreiheit) und 14 (Verbot von Diskriminierung) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kläger waren die Vorsitzenden dreier russischer LGBTIQ*-Vereinigungen, die zwischen 2006 und 2011 in ihrer Heimat mit der Registrierung ihrer Organisationen gescheitert waren namentlich Aleksandr Zhdanov, Kirill Nepomnyashchiy and Aleksandr Naumchik von Rainbow House aus Tjumen, Movement for Marriage Equality aus Moskau und Sochi Pride House aus Krasnodar. Die Registrierung der Organisationen war sowohl von den russischen Behörden als auch von örtlichen Gerichten mit der Begründung formeller Antragsfehler sowie Verweis auf inhaltliche Ausrichtungen abgelehnt worden, die zur „Zerstörung moralischer Werte der Gesellschaft“ beitrügen, weil sie gleichgeschlechtliche Beziehungen befürworteten, die die Mehrheit der russischen Bevölkerung ablehne. 

Weil das Vorgehen der russischen Behörden die oben genannten EU-Grundsätze verletzt, verhängten die Straßburger RichterInnen laut Artikel 41 der EU-Menschenrechtskonvention (gerechte Entschädigung) Geldstrafen in Höhe von zweimal 13.000 Euro und einmal 10.000 Euro, plus zusätzliche Aufwandsentschädigungen von jeweils 6.500 Euro, die die russische Regierung an die Geschädigten zu zahlen habe. 

Gleichzeitig sprachen die ECHR-RichterInnen eine Rüge an den Moskauer LGBTIQ*-Aktivisten Nikolay Alekseev aus, der sich im Zuge vergangener Verfahren abfällig über die EU und den Gerichtshof geäußert hatte. Alekseev war 2010 einer der ersten russischen Kläger, die am ECHR das Verbot von Gay-Pride-Paraden in Moskau angefochten hatten (blu berichtete).

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